Prämien versteuern: Unterschiede nach Art der Prämie
Eine Prämie ist eine besondere Anerkennung für eine gute Arbeit oder das Erreichen eines Ziels. Allerdings muss der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer auch Prämien versteuern. Eine Ausnahme sind dabei Sachprämien.
Eine Prämie ist ein zusätzlicher Anreiz für jeden Arbeitnehmer. Sehr oft werden Prämien in Form von variablen Gehaltsanteilen gezahlt, was vorrangig im Vertrieb üblich ist. Wenn der Vertriebsmitarbeiter also seine Umsatz- oder Rentabilitätsvorgaben erreicht oder übertrifft, erhält er oder sie eine Provision, also quasi eine Prämie. Aber auch jedem anderen Mitarbeiter kann eine Prämie gezahlt werden, wenn die Unternehmensergebnisse erreicht werden. Oder wenn ein Projekt pünktlich abgeschlossen wird. Mögliche Anlässe für die Zahlung einer Prämie gibt es viele, allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen bei Prämien. Versteuern muss sie nämlich sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer. Dann kann es passieren, das von der Prämie unterm Strich weit weniger übrig bleibt, als sich der Arbeitnehmer versprochen hat.
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Eine gewisse Ausnahme bilden dabei Prämien oder Zusatzleistungen, die als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. In diesem Fall wird die Prämie in Form einer Sachleistung durch den Arbeitgeber erbracht. Dies kann ein Fahrzeug sein, dass dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, oder die Bezahlung einer Wohnung oder eines Zuschusses dazu. In diesen Fällen wird der Wert der Prämie als Einkommen gewertet, und die Berechnung der Steuern und sonstigen Abgaben erfolgt auf Basis des theoretisch höheren Monatseinkommens. Somit werden höhere Abgaben fällig, die dann aber wieder von dem tatsächlichen Geldeinkommen abgezogen werden. Ein geldwerter Vorteil mindert somit das Monatseinkommen, kann sich aber trotzdem auszahlen.
Wer durch die Stellung eines Firmenwagens kein privates Auto mehr benötigt, kann eine Menge Geld an Steuern, Versicherung, Reparaturen und Sprit sparen. Diese Einsparungen sind in der Regel um einiges höher als die zusätzlichen Kosten dieser Prämien. Versteuern muss man sie aber trotzdem, es sei denn, die Sachprämie liegt vom Wert her unter einer im Einkommenssteuergesetz festgelegten Grenze. Solange diese Grenze innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschritten wird, kann der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer die Sachprämie ohne Zahlung der Einkommenssteuer gewähren.
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