Mittelbare Grundstücksschenkung: Geld für die Immobilie
Erhält eine Person einen Geldbetrag geschenkt, der zum Kauf einer Immobilie verwendet werden soll, so kommt es zu einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Diese kann Vor- und Nachteile haben.
Bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung handelt es sich um einen Geldbetrag, welcher einer Person überschrieben wird, damit diese das Geld in eine Immobilie oder in ein Grundstück investiert. Dies wird rechtlich so gewertet, dass der Beschenkte keinen Geldbetrag, sondern direkt eine Immobilie bekommen hat. Ein Vorteil dieser Art der Schenkung liegt darin, dass die Schenkungs- und Erbschaftssteuer nicht auf den Geldbetrag, sondern auf die erworbene Immobilie angerechnet wird. In der Regel führt dies zu einer geringeren Steuerlast. Dies funktioniert aber nur dann, wenn in der Schenkungsurkunde die zu erwerbende Immobilie bezeichnet wurde. Es ist demnach nicht möglich, Geld als mittelbare Schenkung vorzunehmen, um Steuern zu sparen, ohne schriftlich festzuhalten, für welche Immobilie der Betrag gedacht ist.
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Ein Nachteil bei solch einer Schenkung liegt dagegen darin, dass für den Beschenkten die Eigenheimzulage entfällt, wenn das Finanzamt nachweisen kann, dass eine mittelbare Schenkung vorliegt. Denn eine Eigenheimzulage kann nur dann beantragt werden, wenn der Käufer die Mittel für die Immobilie aus eigener Kraft heraus aufbringt. Es gibt aber die Möglichkeit, die Eigenheimzulage dennoch zu erhalten. Wenn zwischen dem Kauf der Immobilie und dem Zeitpunkt der Schenkung kein Zusammenhang nachweisbar ist, wird die Zulage dennoch gewährt. Es gibt außerdem die Option, mit dem erhaltenen Geldbetrag einen Kredit auszulösen, der schon vorher nachweisbar zum Kauf einer Immobilie aufgenommen wurde. Es kommt nur dann zu einer mittelbaren Grundstücksschenkung, wenn der Beschenkte den Geldbetrag direkt vor dem Erwerb der Immobilie erhalten hat und eine schriftliche Urkunde mit der Unterschrift beider Parteien vorliegt oder dies anderweitig nachweisbar ist. Auch bei der Abschreibung der Immobilie entstehen für den Beschenkten Nachteile. So verringert sich die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschreibung um den Betrag, der durch die mittelbare Schenkung zum Erwerb der Immobilie geführt hat.
Generell sollte von beiden Seiten abgewogen werden, ob die Vorteile oder Nachteile der mittelbaren Grundstücksschenkung dauerhaft überwiegen. Eine Verringerung der Steuerlast wird ausgeschlossen, wenn die Schenkung des Geldes nach dem Kauf der Immobilie erfolgt. Dagegen kann so die Eigenheimzulage beantragt werden. Je nach Wert der Immobilie ist es jedoch lohnenswerter, auf die Steuerentlastung zu verzichten und dafür die Eigenheimzulage und die volle Abschreibungshöhe zu nutzen. Problemlos ist es dagegen, wenn der Käufer der Immobilie statt der Schenkung des Geldes, lediglich ein zinsloses Darlehen gewährt bekommt. Dann handelt es sich nicht um eine mittelbare Schenkung und alle Zuwendungen können problemlos in Anspruch genommen werden.
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