Die Möglichkeit, einen Firmenwagen anzumelden, bietet sich allen Unternehmern und Gewerbetreibenden. Das spart Steuern und bringt weitere Vorteile mit sich, zu denen auch der private Gebrauch zählt.
Firmenwagen oder auch Dienstwagen können sehr vielseitig eingesetzt werden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Mitarbeitern Mobilität zu bieten – in vielen Berufszweigen ein wichtiger Faktor. Der Begriff des Dienstwagens wird meist für Fahrzeuge von Institutionen benutzt. Dazu zählen Krankenhäuser, Bestattungsunternehmen, Umweltorganisationen und natürlich die Polizei – also Unternehmen, in denen für die Ausübung der Tätigkeit ein Kraftfahrzeug Voraussetzung ist. Solche Dienstwagen werden in den meisten Fällen nicht privat genutzt, sondern nach ihrem Einsatz an der Dienststelle abgeliefert. Auch die Angestellten benutzen zur Heimfahrt ihren privaten Pkw, der sie am nächsten Arbeitstag wieder zur Arbeit bringt.
Weiterhin gibt es aber nicht nur die relativ klar dargelegte Dienstwagennutzung. Wird ein Firmenwagen, der denselben gesetzlichen Bestimmungen unterliegt wie ein Dienstwagen, auch privat genutzt, so ergeben sich daraus steuerliche Vorbehalte: Bei einem zu hundert Prozent betrieblich genutzten Fahrzeug kann der Unternehmer die gesamte Steuer des Wagens als Vorsteuer mit den Finanzen der Firma verrechnen. Auf ein privat genutztes Kraftfahrzeug trifft dies nicht mehr zu. Seit einigen Jahren lautet die steuerliche Regelung, dass ein Firmenwagen, dessen Betrieb sich nicht vollständig auf Angelegenheiten des Unternehmens beschränkt, nur zur Hälfte von der Steuer abzugsfähig ist. Die Gesetzesänderung lässt sich dadurch erklären, dass beinahe jeder zweite deutsche Neuwagen als Firmenwagen angemeldet wird. Dem Staat entging somit in der Vergangenheit ein großer Teil der Steuereinnahmen aus dem Kraftfahrzeughandel. Die Beliebtheit der Firmenwagen hält aber an, denn immerhin ist eine halbe Steuerersparnis besser als keine. Dazu kommt, dass auch der Betrieb eines Betriebsfahrzeugs als Betriebsausgabe gezählt wird. Das heißt, dass laut Steuerrecht die Mitarbeiter gleichzeitig zu Kunden werden, indem sie eine Aufwendung des Unternehmens genießen. Aus diesem Grund kann die Leistung der Betriebsfahrzeugnutzung wiederum betrieblich über die Gehaltsabrechnung versteuert werden.
Neben den steuerlichen Vorteilen für das Unternehmen und der offensichtlichen Notwendigkeit für manche Berufsfelder haben Betriebsfahrzeuge noch einen weiteren Vorteil – die kostenlose Öffentlichkeitsarbeit. Nicht umsonst handelt es sich bei Firmenwagen hauptsächlich um Neuwagen, die nicht selten der oberen Preisklasse unter den Fahrzeugmodellen angehören. Das soll dazu beitragen, einen positiven Eindruck zu erwecken. Der Werbeeffekt bleibt dabei nicht immer nur angedeutet – viele Firmenwägen enttarnen sich durch Aufkleber, die durchaus den ganzen Wagen oder doch zumindest eine ganze Längsseite einnehmen können. Bei einem Eiswagen lässt sich das kaum anders vorstellen. Auch der Gärtner hat nicht nur einen etwas auffälligen Transporter, sondern meist auch den Schriftzug seines Unternehmens auf dem Fahrzeug.
