Lohnsteuer-Freibeträge: Steuermindernde Umstände
Man hat durch die Angabe von Freibeträgen bei nicht selbstständiger Arbeit die Möglichkeit, sein Bruttogehalt zu senken. Dieser Umstand hat steuermindernde Folgen für den Arbeitnehmer.
Die Lohnsteuer ergibt sich aus der Einkommenssteuer, die auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben wird. Ein Arbeitnehmer wird einer bestimmten Lohnsteuerklasse zugewiesen, dies richtet sich nach dessen Familienstand oder danach, ob der Arbeitnehmer einer zweiten Beschäftigung nachgeht. Die Lohnsteuerklasse wird nach Überprüfung auf die Lohnsteuerkarte eingetragen und regelt die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer. Jeder Steuerpflichtige muss zum Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abgeben und erhält einen Bescheid, auf dem eine Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern oder eine Nachzahlung von den Beiträgen, die der Steuerpflichtige noch zu leisten hat, steht.
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Bei Steuerrückerstattungen empfiehlt es sich, einen bestimmten Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Eingetragen werden können hier unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und andere negative Einkünfte. Oft sind hier bestimmte Pauschalbeträge festgelegt. Diese Angaben können sich für den Arbeitnehmer steuermindernd auswirken.
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