Legale Lohnsteuer-Tricks: Was ist alles möglich?

Ob die Lohnsteuererklärung positiv für den Steuerzahler oder für das Finanzamt ausfällt, muss man nicht dem Zufall überlassen. Mit Hilfe einiger legaler Steuertricks lässt sich der Ausgang der Berechnungen beeinflussen.

 

Aus Angst vor möglichen Steuernachzahlungen sehen viele Bürger davon ab, überhaupt eine Lohnsteuererklärung zu machen. Dabei müssen nur die wenigsten überhaupt eine Nachzahlung leisten. Im Gegenteil: Die Chancen, einen verhältnismäßig hohen Betrag zurückzuerhalten, stehen recht gut, wenn man einige einfache und legale Steuertricks anwendet. Viele Menschen wissen jedoch gar nicht, welche Möglichkeiten es gibt, das zu beruflichen Zwecken ausgegebene Geld vom Finanzamt wiederzubekommen.

Die Pendlerpauschale gilt für alle aus beruflichen Gründen zurückgelegten Strecken. Gezahlt werden ab dem ersten Kilometer 30 Cent pro Tag. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt. Auch die Kosten für Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen können pauschal abgesetzt werden. Ebenso kann es sich lohnen, kleinere Beträge wie beispielsweise die monatlichen Kontoführungsgebühren anzugeben. Diese werden in fast allen Fällen erstattet. Die gezahlten Beiträge für zusätzliche Versicherungen wie die sogenannte Riester-Rente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden (bis maximal 2.100 Euro jährlich). Ähnliches gilt für eventuell abgeschlossene Haftpflicht-Versicherungen für Hunde oder Katzen. Die bei einer Ehescheidung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten gelten als außergewöhnliche Belastungen und können als solche ebenfalls in der Lohnsteuererklärung angegeben werden.

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Arbeitsmittel werden pauschal mit bis zu 110 Euro veranschlagt. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Anschaffung der Arbeitsmittel nicht mit einer Rechnung oder Ähnlichem belegt werden kann (ist dies der Fall, kann weitaus mehr Geld erstattet werden). Als Arbeitsmittel gilt grundsätzlich alles, was man unmittelbar zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. Es kann sich also um Computer, Handys oder Arbeitskleidung handeln. Bei Anschaffungen, die teurer als 150 Euro waren, muss der Betrag allerdings auf eine pauschal festgelegte voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. Detaillierte Informationen zu legalen Steuertricks findet man im Internet und in einschlägiger Literatur.

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