Kfz-Steuer bereits vor der Fahrzeuganschaffung sparen
Wer ein neues Auto erwerben möchte, welches möglichst kostengünstig im Unterhalt ist, sollte sich bereits vor dem Kauf über Versicherungspreise und die Kfz-Steuer informieren. Ein Vergleich lohnt sich.
Jeder Halter eines PKW´s ist in Deutschland zur Zahlung der Kraftfahrzeug-Steuer verpflichtet, unabhängig von der Nutzung des Autos. Die Abgabenpflicht beginnt mit dem ersten Tag der Zulassung des Automobils beim Straßenverkehrsamt. Die seit dem 01. Juli 2009 geänderte Kfz-Steuer sieht neben dem Motorhubraum als Berechnungsgrundlage nun auch eine Abgabe nach dem CO2-Ausstoß vor. Diese Neuregelung betrifft grundsätzlich nur Fahrzeuge, welche seit dem 01. Juli 2009 zugelassen wurden.
Die neue Abgabenregelung unterteilt sich in eine hubraumbezogene sowie eine CO2-basierte Steuer. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß mit einem Privatfahrzeug beträgt in Deutschland 175 g/km. Zum Vergleich lässt sich ein mittleres Fahrzeug mit 1600 ccm Hubraum heranziehen. Für Ottomotoren gelten folgende Abgabensätze. Je angefangene ccm Hubraum zahlt der Besitzer eines Benziners 2 Euro an den Fiskus. Weitere 2 Euro kassiert der Staat für je 1 g/km CO2. Die ersten 120 g/km sind steuerfrei. Bei einem Ottomotor mit den genannten Durchschnittsverbrauchswerten beträgt die Kfz-Steuer 142 Euro. Für Dieselfahrzeuge fordert der Staat bereits 9,50 Euro je 100 ccm Hubraum. Die Höhe der CO2-Steuer bleibt gleich. Verglichen mit dem Benziner kostet der Diesel bereits 262 Euro.
Der Kauf eines Diesel-Automobils lohnt sich für sogenannte Vielfahrer. Ab welcher Laufleistung pro Jahr sich ein Diesel rentiert, muss im Einzelfall kalkuliert werden. Kraftstoffbasierte Fahrzeuge sind am Günstigsten, wenn sie den steuerfreien CO2 Grenzwert nicht überschreiten.
Wer umweltbewusst ist und in einen langfristigen Spareffekt investieren möchte, sollte sich ein Elektroauto kaufen. Die neuartigen Fahrzeuge sind beim Erwerb wesentlich teurer und lohnen sich erst ab einer gewissen Haltungszeit. Elektromotoren sind für die ersten fünf Jahre ab der Erstzulassung komplett steuerfrei. Nach Ablauf der Frist berechnet sich die Steuer nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Für ein Fahrzeug bis 2000 kg Gesamtgewicht beträgt der Steuersatz 11,25 Euro. Bei mehr als 2000 kg bis 3000 kg wird eine Abgabe von 12,02 Euro fällig. Beträgt das Gesamtgewicht über 3000 bis 3500 kg, liegt die Kfz-Steuer bei 12,78 Euro.
