Kalkulatorische Abschreibungen sind Abschreibungskosten
Kalkulatorische Abschreibungen sind eine Kostenart, bei denen der betriebsbedingte Wertverlust eines abnutzbaren Anlagevermögens definiert wird. Auch die Bezeichnung Abschreibungskosten ist hier zutreffend.
Bei kalkulatorischen Abschreibungen ist meistens der Wiederbeschaffungswert der betrachteten Periode die Grundlage der Abschreibung. Wirtschaftliche und betriebsindividuelle Nutzungsdauer werden für die kalkulatorischen Abschreibungen unterstellt. Diese Nutzungsdauer ist unabhängig von steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften. Es soll in erster Linie der Wertverlust erfasst werden, der in einer Periode anfällt. Vom Wiederbeschaffungswert kann die Summe der Periodenabschreibungen (kalkulatorische Abschreibungen) abweichen, wenn es zu Fehleinschätzungen bei der Nutzungsdauer kommt. Zahlreiche Näherungsverfahren existieren, um die kalkulatorischen Abschreibungen zu planen. Diese Verfahren lassen durchaus auch eine Kostenauflösung zu.
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Hier wird vor allem das Verfahren der gebrochenen kalkulatorischen Abschreibung am häufigsten eingesetzt, das auch in der Grenzplankostenrechnung oft Verwendung findet. Geschätzt wird bei dieser kalkulatorischen Abschreibung bei einem Zeitverlust eine hypothetische Nutzungsdauer. Als Fixkosten betrachtet man die Abschreibungssummen, die sich daraus ergeben. Weil der tatsächliche Wertverlust einer Periode (also die Ist-kosten) nicht ermittelt werden kann, können kalkulatorische Abschreibungen nur eingeschränkt kontrolliert werden. So nimmt man die Soll-Kosten auch hilfsweise als Wert für die Ist-Kosten.
Dass eine Umverteilung des Wiederbeschaffungs- oder Anschaffungswertes auf erstellte Leistungen oder einzelne Nutzungsperioden lediglich auf Grundlage einer formalen Rechnung erfolgt, darauf weisen Kritiker oft hin. Kalkulatorische Abschreibungen werden auch als kalkulatorische Kosten betitelt. Sie werden ferner auch als Anders-Kosten bezeichnet, die auf der anderen Seite ein Pendant hinsichtlich bilanzieller Abschreibungen (Aufwendungen) haben können (Abgrenzung). Zu bemessen sind diese kalkulatorischen Abschreibungen nach Maßgabe des betriebsbedingten und leistungsbezogenen Werteverlustes hinsichtlich ihres Kostencharakters. Von den Entwertungsursachen Zeit-Verschleiß und Gebrauchs-Verschleiß ist der Werteverlust von Betriebsmitteln abhängig. Beschäftigungsvariabel ist dabei die nutzungsbedingte Entwertung.
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