IFRS-Bilanzierung: Unterschiede zum Handelsrecht
Wesentliche Unterschiede gibt es zwischen der IFRS-Bilanzierung und dem deutschen Handelsrecht. Bei IFRS sollen hinsichtlich der Informationen die Investoren im Vordergrund stehen.
Zwischen der IFRS-Bilanzierung und dem deutschen Handelsrecht gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich der Konzeption. So ist in der IFRS-Bilanzierung die Informationsfunktion des Jahresabschlusses das absolute Ziel. Im deutschen Handelsgesetzbuch allerdings besitzt diese Informationsfunktion nur ein Nebenziel. Dieses wird dem Lagebericht und dem Anhang zugewiesen. Nicht möglich ist bei einer IFRS-Bilanzierung in Bezug auf erhebliche Informationen ein Ausweichen von Angaben auf den Lagebericht oder den Anhang. Zu erfassen sind in der IFRS-Bilanz entscheidungsrelevante und erhebliche Informationen.
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Über die Zielsetzungen des Handelsgesetzbuches gehen die des IFRS hinaus. Von der IFRS-Methode wird die Informationsfunktion als oberstes Ziel betrachtet. Darunter haben sich alle anderen Ziele unterzuordnen. Somit wird über mögliche Zielkonflikte eine eindeutige Entscheidung getroffen. Die Zielgruppe der Anleger wird bei der IFRS-Bilanz als hauptsächlicher Adressat des Jahresabschlusses beschrieben. Somit muss eine Entscheidung getroffen werden, welche Informationszwecke hauptsächlich erfüllt werden müssen. Eine Entscheidung über die Auslegung von Rechnungslegungsvorschriften wird in Zweifelsfällen durch die Selektion der Investorengruppe ins Leben gerufen, von denen Firmen Risikokapital zur Verfügung gestellt bekommen.
Untermauert werden die differierenden Rechnungslegungsziele zudem auch noch dadurch, dass die Besteuerung an die handelsrechtliche Gewinnermittlung anknüpft. Zwischen dem Ziel der Präsentation eines Bildes, das durch den Jahresabschluss den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und dem Ziel, das für die Ermittlung der Steuerschuld ein möglichst niedrigerer Gewinn ausgewiesen werden soll, da hinsichtlich des gegensätzlichen Prinzips der Maßgeblichkeit in der Handelsbilanz die Ausübung steuerlicher Sonderabschreibungen notwendig gemacht wird, gibt es aufgrund dieser Anknüpfung in Deutschland einen Konflikt. Eine solche Handhabe steht im Gegensatz zu der IFRS-Bilanz, wenn die steuerliche Abschreibung nicht den Informationsanforderungen dieses Abschlusses entspricht.
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