IAS Bilanzierung: Unterschied zum deutschen HGB

Die IAS Bilanzierung differiert hinsichtlich des Aufbaus zu einer Bilanz, die nach deutschem HGB aufgestellt wird. In IAS 1 (Paragraph 51 bis 77) wird der Aufbau einer Jahresbilanz klar definiert.

 

Eine Bilanz, die nach International Accounting Standards (IAS) aufgestellt worden ist, also eine IAS Bilanzierung ist, hat in ihrem Aufbau deutliche Unterschiede zum deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Im so genannten IAS 1 (Paragraph 51 bis 77/Balance Sheet) wird der Aufbau einer IAS Bilanzierung klar definiert. In IAS 1.51 werden Firmen grundsätzliche Optionen zur Gliederung einer IAS Bilanzierung angeboten. Zum einen die Gliederung von Liabilities und Assets, die jeweils als Ausnahmefall nach ihrer Liquidität näher vorzunehmen ist und als Regelfall eine Gliederung nach Fristigkeit. Auf der Passivseite sind hier Non-Current-Liabilities und Current-Liabilities zu nennen, auf der Aktivseite Non-Current-Assets und Current-Assets. Diese Gliederung korrespondiert miteinander.

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Bei der IAS Bilanz existiert keine eindeutige Vorgabe hinsichtlich der Frage, ob die Gliederung in absteigender oder aufsteigender Order erfolgen muss. Eine deutsche Rechnungslegungs-Organisation schlägt hier in einer Rechnungslegungs-Interpretation die IAS-Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß RIC 1 „Darstellung des Abschlusses“ die Reihenfolge langfristig-kurzfristig als Leitfaden für die Bilanzierung deutscher Unternehmen vor. In diesem Leitfaden wird auch ein Beispiel für eine IAS Bilanz beziehungsweise eine dahingehende Gliederung aufgeführt.

Wie in jeder Bilanz gibt es auch in der IAS Bilanz eine Erfolgsermittlung. Schließlich wird der Unternehmenserfolg steuerrechtlich durch Betriebsvermögensvergleich definiert. Das Betriebsvermögen ist also gleich dem Kapitals (Fremdkapital plus Eigenkapital). Privatentnahmen mindern den Erfolg nicht, private Einlagen dürfen allerdings auch nicht zum Erfolg hinzugerechnet werden.

Ergo ist der Erfolg beziehungsweise der Gewinn um Privatentnahmen vermehrt und abzüglich der privaten Einlagen im Laufe des Geschäftsjahres zu definieren. Ebenso muss das Eigenkapital zu Beginn eines Geschäftsjahres abgezogen werden. Ferner kann das Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres als Erfolg bezeichnet werden. Auch ein Verlust wird als Erfolg eines Unternehmens betitelt. Erfolg muss also nicht immer positiv sein.

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