Geschäftliche Fahrten absetzen: Was ist möglich?
Wer geschäftliche Fahrten absetzen möchte, der muss eine Reisekostenabrechnung ausfüllen. Geschäftliche Reisekosten können dabei sowohl Angestellte als auch Selbstständige abrechnen.
Wer als Angestellter eine berufliche Reise unternimmt, der muss die entstehenden Reisekosten natürlich nicht selbst tragen. Mithilfe einer Reisekostenabrechnung kann man hier die Kosten, die einem entstanden sind, absetzen. In der Regel bekommen Mitarbeiter für eine Reise mit dem Pkw einen Firmenwagen oder einen Leihwagen gestellt. Kosten für Benzin und Parkgebühren müssen dann über die Reisekostenabrechnung verrechnet werden. Wer mit dem privaten Auto fährt, der kann eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer abrechnen. In dieser Pauschale ist jedoch auch der Aufwand für Treibstoff enthalten, sodass man die Tankquittung nicht noch extra abrechnen kann. Eine solche Reisekostenabrechnung erhält man von der Personalabteilung, die auch Hilfe beim Ausfüllen geben kann, wenn man dies zum ersten Mal macht. Wichtig ist, dass man für alle Ausgaben eine Quittung hat.
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Auch Selbstständige können natürlich geschäftliche Fahrten absetzen. Hier besteht die Möglichkeit, einen Pkw direkt in das Betriebsvermögen zu nehmen. Diese Möglichkeit kann für Selbstständige, besonders wenn die Geschäfte gut laufen, sehr günstig sein. So kann man z. B. auch beim Erwerb des neuen Firmenwagens sparen, da man sich die Mehrwertsteuer als Unternehmer zurückholen kann und somit 19 Prozent weniger bezahlt als ein privater Autokäufer. Wer mit dem Gedanken spielt, ein Auto in das Betriebsvermögen zu nehmen, der sollte sich von seinem Steuerberater vorher gründlich beraten lassen, ob dies die günstigste Variante ist und was man beachten muss.
Wer als Selbstständiger kein Firmenwagen hat, kann die Fahrten mit dem privaten Auto natürlich auch abrechnen. Hierfür muss man für jede Fahrt eine Reisekostenabrechnung anfertigen und kann ebenfalls die Kilometerpauschale von 30 Cent ansetzen. Auch Reisenebenkosten, wie zum Beispiel Parkgebühren, können mit diesem Formular berücksichtigt werden.
Wer an weiteren Informationen und Tipps interessiert ist, wie er geschäftliche Fahrten absetzen kann, der kann sich zum einen steuerlich beraten lassen oder zum anderen sich selbst informieren. Eine gute Informationsquelle ist z. B. das Internet.
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