Firmenwagen versteuern: Das sollte man beachten

Wer seinen Firmenwagen versteuern muss, kann dieses mit der Pauschalmethode unkompliziert vornehmen. In einigen Fällen könnte es sich für den Steuerpflichtigen aber lohnen, ein Fahrtenbuch anzulegen.

 

Vielen Arbeitnehmern wird von ihrem Unternehmen ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den sie auch für private Fahrten nutzen dürfen. Bei dieser Art der Nutzung entsteht dem Arbeitnehmer aber ein geldwerter Vorteil, den er gemäß des Einkommenssteuerrechts bei der Lohnsteuer berücksichtigen muss. Wer seinen Firmenwagen versteuern muss, hat bei der Ermittlung der Höhe der Sachzuwendung zwei Methoden zur Auswahl: die Pauschal- und die Fahrtenbuchmethode. Sobald man sich für eine der beiden Methoden entschieden hat, ist man an diese für ein Kalenderjahr gebunden.

Bei Anwendung der Pauschalmethode muss ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens pro Monat versteuert werden. Es handelt sich hierbei um den inländischen Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Der Listenpreis wiederum wird zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen und der Umsatzsteuer ermittelt, wobei es unerheblich ist, ob beim tatsächlichen Erwerb überhaupt Umsatzsteuer angefallen ist. Diese Regelungen gelten entsprechend auch bei Gebrauchtwagen und bei reimportierten Wagen.

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Eine alternative Methode besteht im Einzelnachweis mit Fahrtenbuch. Hierbei wird der private Nutzungswert erfasst, indem für den privaten Nutzungsanteil ein Fahrtenbuch geführt wird, in dem alle entstehenden Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden. Es müssen dabei dienstliche und private Fahrten gesondert nachgewiesen werden.

Der große Vorteil der Pauschalmethode liegt sicherlich in dem geringeren Aufwand beim Nachweis des Nutzungswertes. Wer jedoch den Dienstwagen zeitweilig nur sehr selten nutzt, könnte seine Steuerbelastung durch das Anlegen eines Fahrtenbuches senken. Es muss jedoch beachtet werden, dass das Fahrtenbuch laufend und lückenlos geführt werden muss und dass es im Zweifelsfall zu Rückfragen durch das Finanzamt kommen kann; der Aufwand bei dieser Methode dürfte also größer sein. Wer seinen Firmenwagen versteuern muss, sollte also vielleicht auch in diesem Fall vor der Unterstützung durch einen Steuerberater nicht zurückschrecken, da dieser einem am genauesten sagen kann, welche der beiden Methoden sich lohnt.

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