Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer variabel

Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer tritt nicht zwingend in voller Höhe in Kraft. In manchen Fällen, wenn Umwege notwendig sind, können die Kosten höher sein, als der Betrag, der erstattet wird.

 

Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer, tägliche Fahrt zur Arbeit oder die Erstattung der Kosten bei einer Dienstreise, ist gesetzlich genau festgelegt. Besonders bei einer Dienstreise kann der Arbeitgeber auf Einzel- Nachweisen bestehen. Diese sollten sorgfältig gesammelt oder ein detailliertes Fahrtenbuch geführt werden. Ansonsten muss damit gerechnet werden, dass entweder nur ein Teilbetrag oder gar nichts vom Arbeitgeber erstattet werden muss.

Wer die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt oder mit dem eigenen Auto täglich seine Arbeitsstelle erreicht, kann vom Arbeitgeber die Kosten erstattet bekommen. Diese Summe darf einen Höchstbetrag pro Jahr nicht überschreiten. Höhere Beträge bleiben auch dann unerstattet, wenn die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz größer ist. Steuerfrei sind diese Aufwendungen nur für den Arbeitnehmer. Die Kosten entstehen dem Arbeitgeber. Grundsätzlich wird bei Nutzung des Privatfahrzeuges ein anteiliger, festgesetzter Betrag pro Kilometer angerechnet. Dieser wird dann vom Arbeitgeber ersetzt. Was darüber hinaus an Kosten entstanden ist und dennoch erstattet werden soll, unterliegt einer Steuerpflicht.

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Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer ist von der Entfernung abhängig und nicht von dem benutzen Verkehrsmittel. Angerechnet wird dabei immer nur die kürzeste Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Wie man diesen Weg bewältigt, ist unerheblich. Die genaue Kilometerzahl ist der entscheidende Punkt, was sich eventuell nachteilig auswirken kann, wenn öffentliche Verkehrsmittel, wie Bus oder Bahn, Umwege machen. Die sich dadurch erhöhende Kilometerzahl ist unerheblich und wird nicht berücksichtigt. In seltenen Fällen kann die Nutzung von Flugzeug oder Taxi als Verkehrsmittel bei einer Dienstreise anerkannt werden.

Wenn der Arbeitgeber die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer nicht voll übernehmen möchte, sondern nur den gesetzlich vorgeschriebenen Teil der Kosten erstattet, sollte man sich die selbst aufzubringenden Restkosten genau durchrechnen. Wenn man den Betrag von seinem Gehalt abzieht und zuwenig übrig bleibt, sollte man entscheiden, ob man die Kosten in Kauf nimmt oder z. B. Fahrgemeinschaften bildet.

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