Einkommensteuer-Pauschale für 2009 im Überblick
Die Pauschalen für die Einkommensteuer sollen die Veranlagung der jährlichen Steuererklärung vereinfachen und für den Steuerzahler eine Entlastung darstellen. Nicht jeder weiß, dass es sie gibt.
Wer kennt das nicht? Jedes Jahr wieder kommt die große Suche nach Belegen für die fällige Steuererklärung. Dabei wissen viele Steuerzahler nicht, dass es bestimmte Pauschalen gibt, die teilweise automatisch vom Finanzamt berücksichtigt werden. Dazu benötigt man keine Belege, man muss sie nur entsprechend eintragen. So gibt es einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, der voll abzugsfähig ist. Aber es gibt noch mehr, was zu einer Steuererleichterung führen kann. Wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit mehrere Kilometer zurücklegen muss, genauer mehr als 14 Kilometer, dann kann er für jeden Kilometer 0,30 Euro anrechnen lassen. Bei einem Arbeitsaufkommen von 260 Tagen kommt man da schnell über die Entfernungspauschale.
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Bei einer doppelten Haushaltsführung kommen da noch einmal ein paar Euros zusammen, weil der erste Kilometer zählt. Das Finanzamt erkennt bei Dienstreisen auch gewisse Pauschalen ohne Nachweis an. Es gibt die Verpflegungspauschale, die sich nach der Länge der Reise berechnet. Dabei können 6 bis 24 Euro pro Tag abgerechnet werden. Auch die Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug kann gänzlich abgesetzt werden. Ebenso für das Arbeitszimmer zu Hause kann man eine Menge Geld absetzen. Für Arbeitsmaterialien steht einem ein Betrag von 150 Euro zur Verfügung, ohne dass diese im Einzelnen nachgewiesen werden müssen.
Alles in allem heißt das, dass man auch ohne Belege seine Steuerlast senken kann. Man muss sich nur ein wenig Zeit nehmen, dann kann man sich etwas von den Steuern wieder zurück holen und zwar auf ganz legalem Weg. Wenn man jede noch so kleine Aufwendung berücksichtigt, dann kommt man so schnell über den normalen Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Auf jeden Fall sollte man sich im Vorfeld unbedingt darüber Klarheit verschaffen, ob eine Einzelauflistung sich lohnt oder ob man mit der Pauschale nicht besser verfährt. Bei Letzterem kann man sich dann ein arbeitsaufwendiges und zeitraubendes Zusammentragen einzelner Beträge sparen. Die eingerichteten Pauschalen sollen die jährliche Einkommensteuerveranlagung für jeden Beteiligten vereinfachen und zu einer Steuerentlastung führen.
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