Einkommensteuer absetzen: individuell überprüfen
Neben der Umsatzsteuer ist die Einkommensteuer in Deutschland eine der wichtigsten Steuereinnahmen. Um die Steuerlast zu senken, sollte man überprüfen, welche Ausgaben man von der Einkommensteuer absetzen könnte.
Jeder deutsche Bürger, der in irgendeiner Weise Einnahmen erzielt, muss Steuern entrichten. Die Einnahme-Erzielung muss nicht unbedingt aus einem Arbeitsverhältnis hervorgehen, sondern kann auch aus Vermietung, Verpachtung oder aus selbstständiger Arbeit entstehen. Wer steuerpflichtig ist, muss die Einkommensteuererklärung des vorangegangenen Jahres bis zu 31. Mai des Folgejahres bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen.
Da das Einkommensteuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland recht umfangreich und aufgrund der zahlreichen Ausnahmeregelungen kompliziert ist, kann man zur Erstellung der jährlichen Steuererklärung einen Experten heranziehen. Steuerberater wissen am besten, wie man die Steuerlast effektiv senkt und welche konkreten Ausgaben man von der Einkommensteuer absetzen kann.
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Zum einen zählen hierzu die sogenannten Sonderausgaben. Wer beispielsweise einen Vertrag über eine staatlich geförderte Rente wie die Riester-Rente abgeschlossen hat, kann nicht nur ein Vermögen zur Alterssicherung aufbauen, sondern auch Steuern sparen. Grund hierfür ist, dass die Riester-Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze als Sonderausgaben deklariert werden. Sie werden dann allerdings nur schrittweise steuerlich berücksichtigt. Weitere Sonderausgaben sind die Beiträge zur Krankenversicherung, Studiumskosten, Unterhaltszahlungen oder Spenden. Auch sollte man bei seiner Steuererklärung überprüfen, ob man im Vorjahr Werbungskosten hatte. Hierzu zählen Bewerbungskosten, Arbeitskleidung, Umzugskosten und die doppelte Haushaltsführung. Sind außerdem außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für eine Scheidung, Pflegekosten oder Kosten für eine künstliche Befruchtung aufgetreten, dann kann man diese auch von der Einkommensteuer absetzen. Dies betrifft allerdings nur die Krankheitskosten, deren Höhe über dem Eigenanteil liegt.
Die Lebenssituationen von Menschen können unterschiedlicher kaum sein. Dementsprechend gestalten sich auch die Möglichkeiten der Steuerersparnis ganz individuell und vom Einzelfall abhängig.
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