Ehrenamt: Aufwandsentschädigungen steuerfrei!
Wer ehrenamtlich in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder an anderen Stellen tätig ist, darf Aufwandsentschädigungen steuerfrei einnehmen, solange der Freibetrag nicht überschritten wird.
Wer sich ehrenamtlich in einem Verein, einer gemeinnützigen Einrichtung oder an anderen öffentlichen Stellen engagiert, der sollte keine finanziellen Nachteile haben. Deshalb ist es erlaubt, Vergütungen und Aufwandsentschädigungen steuerfrei einzunehmen, solange der Jahresfreibetrag nicht überschritten wird.
Da für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht viel Geld zur Verfügung steht, somit nur kleine Verdienste ausgezahlt werden können, hat der Staat diese Regelung getroffen. Der konkrete Hintergrund dieser Regelung ist, dass mehr Menschen dazu motiviert werden sollen, sich ehrenamtlich und sozial zu engagieren. Allgemein ist in den Vereinen ein großer Rückgang der Mitglieder zu verzeichnen. Vor allem Jugendliche treten nur noch selten einem Verein bei, was unterschiedliche Gründe hat. Zu einem solchen Engagement gehört immer auch ein gewisses Maß an Uneigennützigkeit. Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann allerdings sehr viel Positives mit sich bringen. Man lernt viele Menschen kennen, hat die Möglichkeit aktiv etwas für andere zu tun, was ein gutes Gefühl vermittelt. Man kann - je nach Tätigkeit - gleichzeitig seinem Hobby nachgehen. Das gilt vor allem für Übungsleiter bei bestimmten Sportarten oder für das Engagement in einem anderen Verein: Debattierclub, Schachclub o.ä.
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Auch für Lehrer an einer Volkshochschule sind Honorare oder auch Aufwandsentschädigungen steuerfrei im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Sprachkurse für Erwachsene zu geben, ist darüberhinaus eine ideale Tätigkeit für Studenten und angehende Pädagogen aus dem Fremdsprachenbereich. So können sie neben der Sprache gleichzeitig pädagogische Erfahrungen in der Erwachsenenbildung sammeln. Gleiches gilt auch für Computerkurse oder die Leitung von Sportgruppen.
Aber auch Tiertrainer dürfen sich zu denen zählen, die finanziell nicht benachteiligt werden, wenn sie sich als ehrenamtliche Helfer engagieren. Das Training von Tieren ist in den letzten Jahren eine wichtige Tätigkeit geworden, da zum Beispiel die Verordnungen zur Kampfhundehaltung strikte Maßnahmen vorsehen und der Besuch einer Hundeschule für viele Hundebesitzer bzw. deren Schützlinge obligatorisch geworden ist.
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