Die neuen Lohnsteuer Richtlinien 2010 im Überblick

Die Richtlinien der Lohnsteuererstattung für das Jahr 2010 sollen zu einer Entlastung des Steuerzahlers für die kommenden Jahre führen und den Umgang mit den Steuergesetzen in Zukunft erleichtern.

 

Alle kennen das, man muss seine Lohnsteuererklärung machen und schon wieder hat sich etwas geändert. Dies gilt auch für das Jahr 2010. Im Allgemeinen bleiben die Richtlinien von 2008 bestehen. Es gibt ein paar Veränderungen, die zu einer Steuerentlastung führen sollen. Zwei gravierende Gesetze sollen dazu beitragen. Das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind die Zwei ab 01.01.2010 geltenden neuen Gesetze. Das Erste dient sowohl den privat als auch den gesetzlich Versicherten. Es trägt dazu bei, dass man in Zukunft die Beträge besser absetzen kann. Es soll insgesamt zu einer Entlastung von rund 10 Milliarden Euro führen. Beide Gesetze sollen in Zukunft auch in Krisenzeiten den Steuerzahlern Ermäßigungen bringen.

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Es gibt aber auch noch andere Veränderungen. So zum Beispiel steigt der Kinderfreibetrag ab 2010 um fast 1000 Euro. Auch werden die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II um bis zu 18 % gesenkt. Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen wird um fast 300 Euro aufgestockt. Außerdem können die betroffenen Personen in Zukunft Beiträge für eine Basiskrankenkasse oder eine Pflegeversicherung für die unterhaltene Person absetzen. Des Weiteren wird der Freibetrag auf 8004 Euro erhöht und der Eingangssteuersatz auf 14 % abgesenkt. Auch die Rentenversicherung kann nun bis zu 70 % abgesetzt werden.

Alles in allem sieht es so aus, als ob es ab dem Jahr 2010 wirklich zu Steuerermäßigungen kommt. Wie es dann in der Praxis aussieht, muss noch abgewartet werden. Unternehmer können sich zukünftig zwischen einem Fahrtenbuch für ihren Firmenwagen oder der 1%-Regel entscheiden. Je nachdem was günstiger für das Unternehmen ist. Auch kann man sich ab dem Jahr 2010 als Unternehmer überlegen, ob man seinen Angestellten lieber einen Verpflegungsgutschein zukommen lässt, als eine kostspielige Kantine zu unterhalten. Die Verpflegungssätze werden um insgesamt 5 Euro angehoben und somit steigen die Gesamtsachbezüge für Unterkunft und Verpflegung auf 419 Euro. Deshalb sollte man sich rechtzeitig überlegen, zu welcher Form von Erstattung man übergehen möchte.

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