Die LKW-Auflastung - Vorteile, Vorgehen, Stolperfallen
Im Hinblick auf die zu zahlende KFZ-Steuer spricht vieles für eine Anmeldung von Fahrzeugen als LKW. Auflastung ist hier oft der einzige Weg, damit das eigene Auto als LKW anerkannt wird.
Nicht nur im Transportgewerbe sprechen viele Gründe für eine LKW-Auflastung. Dort stellt sie in erster Linie eine Möglichkeit dar, die Nutzlast von Fahrzeugen zu erhöhen. Im privaten Bereich jedoch kann durch die Auflastung bares Geld gespart werden. Viele Finanzämter erkennen Autos mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als LKW an. Der Vorteil: Die Besteuerung erfolgt nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Zuladung. Leider wird diese Steuerlücke mehr und mehr geschlossen. Es gilt also, sich vor der Auflastung genau zu informieren, ob dies vom zuständigen Finanzamt anerkannt wird.
Entscheidet man sich dazu, sein Fahrzeug aufzulasten, führt der erste Weg in aller Regel zum Hersteller. Oft stellt dieser eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ aus. Abhängig vom verbauten Fahrgestell, den Federn, Bremsen und anderen sicherheitsrelevanten oder tragenden Teilen wird festgelegt, wie weit aufgelastet werden darf. Mit dieser Bescheinigung kann dann von einer technischen Überwachungsorganisation die Auflastung abgesegnet werden. Jetzt kann man bei der zuständigen Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung ändern lassen.
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Stellt der Hersteller keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wird der Weg zur LKW-Auflastung etwas schwerer. Über ein Einzelgutachten wird festgestellt, ob die gewünschte Veränderung möglich ist. Eventuell müssen aufwändige Umbauten am Fahrzeug durchgeführt werden. Der zusätzliche Aufwand für Gutachten und Umbauten kann dabei die Kosten in die Höhe treiben und die Auflastung unwirtschaftlich machen.
Besondere Vorsicht ist im Bezug auf die neuen Führerscheinklassen walten zu lassen. Möchte man hinter seinem Auto einen Anhänger bewegen, kann die Auflastung schnell zum Problem werden. Hier muss man vorher genau nachrechnen, um das optimale Verhältnis zwischen Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht zu finden, damit die Gewichte mit denen des Anhängers harmonieren. Doch auch ohne Anhänger sollte man die magischen Grenzen von 3,5 Tonnen, bzw. 7,5 Tonnen im Auge behalten. Durfte bis vor wenigen Jahren noch jeder, der einen PKW-Führerschein hatte, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen, liegt die Grenze heute bei 3,5 Tonnen.
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