Die Firmenwagen Besteuerung ist verpflichtend
Ein Dienstwagen wird von dem Arbeitnehmer benutzt, um damit die dienstlichen Tätigkeiten ausführen zu können. Das bedeutet aber auch, das der Dienstwagen represäntativ für das Unternehmen anzusehen ist.
Ein Firmenwagen steht dem Arbeitnehmer zur Verfügung, um mit diesem seiner dienstlichen Tätigkeit nachgehen zu können. Das bedeutet, dass ein Firmenwagen vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer übergeben wird. Firmenwagen werden auch Dienstwagen oder Betriebsfahrzeug genannt und können je nach dem Gewerbe und dem Handwerksbetrieb sehr unterschiedliche Zwecke erfüllen. Ein Dienstwagen sollte aber einen guten Eindruck vermitteln, weil er auch repräsentativ für das Unternehmen steht.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das Dienstfahrzeug des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber versteuert wird. Der Arbeitnehmer soll das Fahrzeug also nicht kostenlos zur freien Verfügung erhalten. Ob das Dienstfahrzeug ausschließlich für die dienstliche Tätigkeit und für die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsort genutzt werden darf oder auch für private Fahrten des Arbeitnehmers, muss vorher vertraglich festgelegt worden sein.
- Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.
Die Versteuerung selbst erfolgt nach einem einfachen Berechnungsverfahren, um den anzusetzenden Steueranteil zu erhalten. Bei dieser Berechnung gilt die sogenannte 1-Prozent-Regel, die auf den Brutto-Listen-Preis des Firmenwagens angewandt wird. Damit würde sich für ein Fahrzeug mit einem Neupreis von 20.000 Euro nach der 1-Prozent-Regel zunächst ein Wert von 200 Euro ergeben. Anschließend muss der Anfahrtsweg des Arbeitnehmers mit dem Faktor 0,03 multipliziert werden. Bei einer Wegstrecke von 30 Kilometern würde sich daraus also ein Wert von 0,9 errechnen. Dieser wird als Faktor mit 200 multipliziert und das sich daraus errechnete Produkt von 180 letztlich noch zu dem Wert 200 addiert. Das heißt also, dass sich in der Summe ein sogenannter geldwerter Vorteil von 380 errechnen lässt.
Bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro des Arbeitnehmers, der das zur Verfügung stehende Dienstfahrzeug benutzt, errechnet sich durch Addition ein lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn von 2.380 Euro. Durch die Versteuerung dieses Bruttolohns kann der Arbeitgeber die Wartungs- und Reparaturkosten, die Versicherungsgebühr, die Kraftfahrzeugsteuer, anfallende Zinsen und Abschreibungen anteilig bezahlen. Auf diese Weise sinkt die finanzielle Belastung für den Arbeitgeber, die ihm durch die Anschaffung des Dienstwagens entstanden ist. Nach einer möglichen Kündigung des Arbeitnehmers muss dieser das Dienstfahrzeug umgehend wieder an den Arbeitgeber zurückliefern. Bei durch den Arbeitnehmer verursachten Beschädigungen an dem Fahrzeug, hat er diese auf eigene Kosten wieder entfernen zu lassen.
- Steuerfreie Auslöse bei Verpflegungsmehraufwand
- Krankenversicherung ohne Einkommen:...
- Grundbuch und Grundschuld (ohne...
- Buchungssätze online bilden, üben...
- Der Vordruck zur Einzugsermächtigung...
- Bewirtungskosten Formular: Download...
- Kostenlos: Werkvertrag und andere...
- Rechnungsformulare kostenlos im...
- Einen Zuschuss zum Krankengeld...
- Unfallversicherung Beiträge - Grundlagen...
