Das Finanzministerium ist für die Bilanzierung des Staatshaushaltes der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Dafür beschäftigt es einige Experten, die Steuergesetze bei Bedarf anpassen können.
Ein Staat besteht aus verschiedensten Organen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und dafür mit verschiedensten Befugnissen ausgestattet sind. Eine wichtige Aufgabe des Staates ist beispielsweise die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, welche Voraussetzung für ein friedliches Miteinander ist und zum Großteil durch Beamte wie beispielsweise Polizisten sichergestellt wird. Daneben muss sich ein Staat auch um den Ausbau der Infrastruktur, also den Bau von Straßen und anderen Verkehrswegen sowie wichtigen infrastrukturellen Einrichtungen kümmern. Dies sind nur beispielhaft ausgewählte Sparten des Staatshaushaltes, die daneben vor allem Sozialleistungen aller Art umfassen. Allerdings gibt es bei den Ausgaben des Sozialstaates andere Einnahmequellen als die Bundessteuern, also jene Staatsabgaben, die an das Finanzministerium des Bundes fließen. Es gibt daneben auch kommunale Steuerbehörden oder Länderfinanzministerien, die ebenfalls Steuern eintreiben und dafür lokale Projekte oder Systeme unterhalten. Beispielsweise geht die Gewerbesteuer von Unternehmen immer an die Kommunen und nicht an den Bund.
Bundessteuern sind u. a. die Umsatz- und die Einkommenssteuer, die fast jeder Bürger in diesem Land zahlen muss. Für die Sozialsysteme gibt es einen Finanzausgleich, der ebenfalls prozentual vom Lohn abgezogen, aber steuerlich nicht berücksichtigt wird. Demzufolge sind Abgaben für die Sozialversicherungen, die in Deutschland als Pflichtversicherungen gelten, zwar ähnlich, aber nicht gleich wie Steuerausgaben zu behandeln. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass die Sozialsysteme durch Steuereinnahmen gestützt werden müssen, beispielsweise in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation, wenn die Arbeitslosenquote besonders hoch ist.
Steuergesetze können vom Finanzminister nicht willkürlich verabschiedet werden, sondern müssen durch das legislative Bundesparlament verifiziert werden. Der Minister und seine Kollegen können zwar Gesetzesvorlagen erarbeiten und diese ausgiebig begründen, dennoch kommen viele Gesetze nicht zustande, weil es dafür keine Mehrheit im Parlament gibt. Wenn diese Gesetze auch Steuerbelange der Länder umfassen, dann muss zu dem Parlament des Bundes ebenfalls ein repräsentatives Organ der Länder abstimmen, damit die Gesetze verabschiedet werden oder nicht. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Problemen geführt, da gewählte Bundesregierungen in diesem bundesweit organisierten Legislativorgan der Länder nach unregelmäßig stattfindenden Landtagswahlen keine Mehrheit hatten und entsprechende Gesetze mit der Opposition abstimmen mussten.
