Anfallende Kosten für Firmenwagen absetzen, ist möglich

Jedes Unternehmen kann alle anfallenden Kosten für Firmenwagen absetzen, in dem diese in der Buchhaltung erfasst, als Betriebausgaben verbucht und in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden.

 

Viele Unternehmen schaffen Firmenwagen an, anstatt private Pkws für dienstliche Fahrten zu nutzen zu lassen. Das hat steuerliche Hintergründe, denn die Kosten für Firmenwagen absetzen, ist in voller Höhe möglich. Das betrifft nicht nur die Kosten für das Tanken, sondern auch die Kosten für monatlich fällig werdende Finanzierungsraten, eventuell anfallende Reparaturkosten, Versicherungsbeiträge und Steuern. Um diese Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, muss ein Firmenwagen allerdings zu mehr als 50 Prozent für dienstliche Zwecke benutzt werden.

Die anfallenden Kosten für einen Firmenwagen absetzen, ist aber auch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Die Führung eines Fahrtenbuches ist unbedingt notwendig. In diesem Fahrtenbuch müssen alle dienstlichen Fahrten mit dem genauen Datum, dem Beginn und Ende der dienstlichen Fahrt und den aktuellen Kilometerständen bei der Abfahrt und der Ankunft erfasst werden. Das Finanzamt akzeptiert Fahrtenbücher mit handschriftlichen Eintragungen auf jeden Fall. Fahrtenbücher, die am Computer erstellt werden, werden in der Regel intensiver überprüft, da diese Angaben im Nachhinein manipuliert worden sein könnten. Durch das Vorlegen eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches ist es dem Finanzamt möglich, nachzuvollziehen, zu wie viel Prozent der Firmenwagen für dienstliche Fahrten genutzt wurde. Von dieser Größenordnung hängen der jeweilige zu versteuernde Anteil und die Rückerstattung der angefallenen Kosten ab.

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Außer diesen ständig wiederkehrenden Kosten können auch die Anschaffungskosten für einen Firmenwagen steuerlich abgesetzt werden. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um direkt über die Rückerstattung der Vorsteuer die notwendige Anzahlung für den Firmenwagen zu finanzieren. Die Kosten, die bei der Neuanschaffung eines neuen Firmenwagens geltend gemacht werden können, bestehen nicht nur in der Mehrwertsteuer, die auf den Kaufpreis fällig wird, sondern betreffen auch die Überführungskosten und Kosten für Beschriftungen mit dem Firmenlogo. Die Kosten für Firmenwagen absetzen sollte immer zeitgleich mit dem Entstehen dieser Kosten erfolgen.

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