Nachbarschaftsrecht: Was ist erlaubt und was nicht?

Oftmals fängt es mit einer kleinen Meinungsverschiedenheit verschiedener Anwohner an und wird plötzlich zu einer massiven Streitfrage für das Gericht in Sachen Nachbarschaftsrecht.

 

Nachbarn sind Menschen, mit denen man eigentlich gut auskommen sollte, besonders wenn es sich um Wohneigentum handelt. Denn in der Regel verbringt man eine lange Zeit mit ihnen. Außerdem kann es sehr hilfreich sein, ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn zu unterhalten. Denn es ist äußerst beruhigend, wenn dieser während der Urlaubszeit auch mal ein Auge auf Haus und Garten wirft. Ebenso kann man sich den Gang zum Supermarkt für eine vergessene Zutat sparen, wenn man es sich beim Nachbarn borgen kann. Doch leider ist nicht immer alles eitel Sonnenschein und so kann es auch mal schnell zu einem Streit kommen. Kommt es dann nicht mehr zu einer Einigung, so kann es auch zum Rechtsstreit in Sachen Nachbarschaftsrecht führen.

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Typische Fälle in Bezug auf das Nachbarschaftsrecht sind beispielsweise überhängende Früchte oder auch Wegerechte. Wem gehören die Kirschen, die über den Zaun hängen? Auch wenn der Nachbar betont, dass es sein Baum sei und somit die Früchte auch sein Eigentum, so liegt er damit dennoch falsch. Der Gesetzgeber hat diese Rechtslage eindeutig definiert und bestimmt, dass alles, was über den Zaun hängt, auch demjenigen gehört, auf dessen Grundstück es sich befindet.

Etwas kniffeliger stellt sich hier jedoch die Frage des sogenannten Wegerechtes dar: Zwei Nachbarn haben sich über Jahrzehnte hinweg gut verstanden. Plötzlich kommt es aus irgendeinem Grund zu Unstimmigkeiten, die zu einem eklatanten Streit ausarten. Bis dato nutzte allerdings einer von beiden ein Stück des Grundstücks des anderen, um zu seinem Haus zu kommen. Darf ihm dieses Recht einfach verweigert werden? Das Gesetz hat auch hier entschieden. Der Jurist spricht von einem Gewohnheitsrecht, das nicht so einfach widerrufen werden kann. Wer jedoch in solchen Fällen auf Nummer sicher gehen will, sollte frühzeitig ein solches Wegerecht oder Nießbrauch eintragen lassen. Denn unstrittig ist alles, was schriftlich in Form von Verträgen vereinbart worden ist und spart später unter Umständen langwierigen Rechtsstreits. Kleinere Streitfragen können meist von einem Schiedsmann in der Nachbarschaft geklärt werden.

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