Hausmeisterkosten - was der Mieter zahlen muss
Der Hausmeister ist dafür zuständig, alle anfallenden Arbeiten in einem Mietobjekt zu bearbeiten. Die Kosten dafür kann der Vermieter auf den Mieter umlegen. Allerdings muss der Mieter nicht alles allein tragen.
Die Kosten für den Hausmeister trägt der Vermieter mit seinen Betriebskosten. Der Hausmeister übernimmt verschiedene Aufgaben im Mietobjekt. Dazu gehören die Instandhaltung, die Fürsorge, die Sicherung und auch die Überlassung. Ein Teil der Kosten für den Hausmeister kann der Vermieter daher umlegen. Allerdings darf er nicht das komplette Gehalt durch die Mieter finanzieren lassen. Welche Posten mit zu den Betriebskosten zählen, ist rechtlich genau geregelt.
Wie sich die Kosten für den Hausmeister zusammensetzen, ist durch den Vermieter genau aufzuschlüsseln. Die Posten müssen einzeln in der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Diese Regelung dient zum Schutz der Mieter. So haben sie einen Einblick in die Zusammenstellung und können im Notfall dagegen angehen.
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Zu den Kosten, die nicht auf einen Mieter umgelegt werden können, zählt beispielsweise die Verwaltung des Mietobjektes. Sie ist komplett vom Vermieter zu tragen. Auch die Instandhaltung muss vom Vermieter getragen werden. Die Mieter sind lediglich dazu verpflichtet Kosten zu zahlen, die durch Hausmeisterarbeiten entstanden sind. Zu den Hausmeisterarbeiten zählen Wartungs- oder Reparaturarbeiten.
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