Brandschutz in Gebäuden ist eine wichtige Aufgabe

Schon bei der Planung sollte das Thema Brandschutz in Gebäuden eine große Rolle spielen. Der bauliche Brandschutz dient dazu, vorbeugend einen Brand und die Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

 

Jedes Jahr sterben in Deutschland Hunderte von Menschen an den Folgen eines Brandes, meistens durch eine Rauchvergiftung, die schon nach zwei Minuten tödliche Auswirkungen hat. Die Brandursachen sind in privaten und öffentlichen Gebäuden vielfältig. Sie reichen vom Abbrennen des Adventskranzes bis zu Defekten an elektrischen Geräten. In den Landesbauordnungen sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in Gebäuden vorgeschrieben. Ihr wichtigstes Ziel ist es, durch verschiedene Maßnahmen Brände zu vermeiden. Wenn ein Brand ausgebrochen ist, gilt es, die Ausbreitung des Feuers und des Rauches zu verhindern oder zu erschweren. Ebenso wird festgelegt, dass die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Löscharbeiten möglich sein müssen. Zum anderen spielt noch der Umweltschutz eine Rolle, weil bei Bränden zumeist giftige Dämpfe entstehen.

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Die Vorschriften in den Landesbauordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So schreiben einige Länder das Anbringen von Rauchwarnmeldern verpflichtend vor, andere dagegen nicht. Weitere Vorschriften für den Brandschutz in Gebäuden wurden durch die Sachversicherer erarbeitet. Für jeden größeren Bau wird ein Brandschutzgutachten erstellt, in dem verschiedene Problemkreise untersucht werden. Für den baulichen Brandschutz sind dies das Brandverhalten von Baustoffen und der Feuerwiderstand der Bauteile. Jedes Gebäude muss in bestimmte Brandabschnitte unterteilt werden, die durch Brandschutztüren oder –wände voneinander getrennt sind. Fluchtwege sowie die aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen müssen ebenso eingeplant werden.

Die Bestimmungen sind von der Höhe der Gebäude, von ihrer Lage, ihrer Nutzung sowie den verwendeten Baumaterialien abhängig. In öffentlichen Gebäuden werden für Aufenthaltsräume zudem zwei Fluchtwege vorgeschrieben, die unabhängig voneinander sein müssen. Es darf kein PVC mehr verwendet werden, daher baut man halogenfreie Leitungen ein. In den eigenen vier Wänden sollte daran gedacht werden, dass Dachflächenfenster als Rettungsfenster konzipiert sind. Im Brandfall müssen sie ganz geöffnet werden.

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