Zwei Wege für eine Ausbildung zum Rettungsassistent
Die Ausbildung zum Rettungsassistent dauert zwischen zwei und drei Jahren, je nachdem, wo man sie machen möchte und welche Voraussetzungen man erfüllt. Vorbildungen und die Belastbarkeit spielen eine erhebliche Rolle.
Man sollte mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen können, wenn man eine Ausbildung zum Rettungsassistent machen möchte. Bessere Chancen angenommen zu werden, haben diejenigen, die einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung haben oder aber die mittlere Reife. Gesundheitlich sollte man fit und nicht unter 18 Jahren sein. Das polizeiliche Führungszeugnis wird ebenfalls vom Arbeitgeber eingefordert. Ein weiterer Aspekt ist die psychische Belastbarkeit, die unbedingt gegeben sein sollte.
In der zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistent lernt man im ersten Jahr die theoretischen Kenntnisse an einer staatlichen Schule. Ein Praktikum in den unterschiedlichen Abteilungen eines Krankenhauses schließt sich an. Im zweiten Ausbildungsjahr wird man in einer sogenannten Lehrrettungswache eingesetzt. Für Krankenpfleger oder ähnlich ausgebildetes Personal gibt es die Möglichkeit, sich ein Jahr auf die Ausbildungszeit anrechnen zu lassen. Nachdem die Prüfung bestanden ist, darf man sich Rettungsassistent nennen.
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Es gibt auch einen direkten Weg, um eine Ausbildung zum Rettungsassistent machen zu können. Diese Ausbildung dauert drei Jahre und wird durch zusätzliche Qualifikationen erweitert. In diesem Fall ist man direkt bei einer Rettungsorganisation angestellt und wird von dieser vergütet. Die Dienstkleidung und das Lehrmaterial werden von der Organisation gestellt. Die Besonderheit bei dieser Ausbildungsform liegt darin, dass man erweiterte Qualifikationen erhalten kann. Darunter fällt der spezielle Führerschein, der einen befähigt, Rettungsfahrzeuge zu steuern. Dieses ist unter den üblichen Erweiterungen des Führerscheins (Klasse B) nicht möglich. Welche zusätzlichen Qualifikationen erlangt werden können, hängt von der Organisation ab und kann variieren. Die Prüfungsvoraussetzungen unterliegen in jedem Fall, unabhängig von der Dauer der Ausbildung, dem Rettungsassistentengesetz. Dort sind die Bedingungen und Verordnungen für die Ausbildung und die Prüfung festgelegt. Die Eignung für diesen Beruf setzt eine hohe Belastbarkeit voraus, was bei jedem Abschluss genau überdacht wird.
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