Viele Berichtsheft-Vordrucke für Azubis sind zu komplex

Es ist oftmals nur ein notwendiges Übel für die Auszubildenden: das Ausfüllen des Berichtsheftes. Viele Azubis klagen darüber, dass ihre Berichtsheft-Vordrucke zu komplex, zu kompliziert und zu unübersichtlich seien.

 

Auszubildende in Deutschland werden von ihren Ausbildungsunternehmen dazu angehalten, die für sie vorgesehenen Berichtsheft-Vordrucke auszufüllen. Meist werden diese Vorlagen von den jeweiligen Berufsgenossenschaften oder Handwerkerinnungen bereitgestellt. In den Heften sollen die Azubis dokumentieren, was sie an jedem Wochentag alles geleistet und gegebenenfalls neu dazugelernt haben. Darüber hinaus muss am Ende der Woche nochmals ein separater Wochenbericht - beziehungsweise eine Wochenübersicht - abgefasst werden. Viele Auszubildende haben jedoch den Sinn hinter der wöchentlichen Pflichtaufgabe nicht erkannt.

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Vertreter der Auszubildenden monieren vor allem, dass mit dem täglichen Ausfüllen der Berichtsheft-Vordrucke ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden sei. Denn eine Auszubildende muss - beispielsweise am Ende ihrer dreijährigen Lehre zur Bürokauffrau - ihr Berichtsheft jeden Tag, sowohl selbst als auch vom Chef oder Personalleiter persönlich, unterschreiben lassen. Summa summarum wären das bei einer dreijährigen Ausbildungszeit über 1000 Unterschriften allein vom Chef und nochmals 1000 vom Lehrling selbst. Legitimerweise kann man sich die Frage stellen, wofür sich denn ein solcher Ausbildungsnachweis überhaupt lohnt?

Der Staat möchte durch diese Vorgaben niemanden drangsalieren. Im Gegenteil: Die Auszubildenden sollen das Gelernte dokumentieren, um es bei Bedarf nachschlagen zu können. Und zum anderen sollen die Lehrlinge davor geschützt werden, von ihren Arbeitgebern ausgenutzt zu werden beziehungsweise ausbildungsfremde Arbeiten leisten zu müssen. Die ausgefüllten Berichtsheft-Vordrucke müssen am Ende der Ausbildungszeit dem Prüfungsamt der jeweiligen staatlichen Berufsschule vorgezeigt werden. Dadurch ist es den Lehrern und der Prüfkommission -zumindest theoretisch möglich - nachzuvollziehen, ob während der Ausbildungszeit auch die tatsächlich für den Beruf relevanten Arbeiten ausgeübt und erlernt worden sind. So stark manch einer das Berichtsheft kritisiert, der eigentliche Sinn dahinter ist nachvollziehbar und hat durchaus seine Berechtigung.

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