Rettungshelfer-Ausbildung – ein Beruf mit Perspektive
Die Ausbildung zum Rettungshelfer gehört zu den beliebtesten Berufen, denn der Beruf ist nicht nur sehr abwechslungsreich, sondern bietet auch noch weitere Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung sind übersichtlich. Erforderlich ist ein ärztlicher Nachweis, in dem erklärt wird, dass der Bewerber physisch und psychisch in der Lage ist, diesen Beruf auszuführen. Neben dieser Bescheinigung benötigen Bewerber einen Nachweis über eine G24-Untersuchung, die von einem Amtsarzt durchgeführt werden muss. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Abklärung von eventuellen Krankheiten, die den beruflichen Einsatz in Form von Rettungsfahrten, Erste-Hilfe-Leistung oder Krankentransporten behindern könnten. Neben diesen ärztlichen Nachweisen müssen Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis im Originalzustand vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf. Des Weiteren sollten Bewerber bereits einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben und diesen mit einem Nachweis belegen können. Dieser Kurs darf zum Bewerbungszeitraum nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Als schulische Voraussetzung wird mindestens der Hauptschulabschluss verlangt oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
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Die Dauer der Ausbildung umfasst 320 Stunden. Diese Stunden unterteilen sich in 160 Theoriestunden, ein 80-stündiges Praktikum im Krankenhaus und ein 80-stündiges Praktikum in einer Rettungswache. Die theoretische Ausbildung beinhaltet unter anderem Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers. Aber auch häufige Krankheitsbilder, ihre Symptome, Vorbereitung und Bedienung medizinischer Geräte sowie die Vorbereitung auf mögliche Notfallsituationen während eines Krankentransportes sind Gegenstand der Ausbildung. Die Praktika ermöglichen den Auszubildenden einen direkten Einblick in das Berufsfeld mit allen Facetten. Den Auszubildenden wird hierbei die Möglichkeit geboten, Rettungsassistenten und Ärzten direkt zur Hand zu gehen.
Geprüft wird das Gelernte am letzten Tag der Ausbildung. Nach einer mündlichen Prüfung, muss der Auszubildende an einem Fallbeispiel zeigen, dass er das Gelernte auch umsetzen kann. Das Hauptaugenmerk der Prüfer liegt, neben dem fachlichen Umgang mit den Geräten, hauptsächlich auf dem Umgang mit dem Patienten. Nach der bestandenen Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das es dem Rettungshelfer ermöglicht, seinen Dienst aufzunehmen.
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