Leistung öffnet Türen: erweiteter Realschulabschluss

Nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse erhält man an allen drei Schulformen den Sekundarabschluss. Gute Noten können einem den Zusatz "erweiteter Realschulabschluss" einbringen.

 

Ein erweiteter Realschulabschluss ist eine Art Zusatzauszeichnung für Schüler mit einem besonders guten Notendurchschnitt. Er erscheint auf dem normalen Sekundarabschlusszeugnis von Real-, Haupt- oder Gesamtschulen, das man nach dem erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse erhält. An einem Gymnasium erwirbt man den Sekundarabschluss I automatisch, wenn man in die 11. Klasse versetzt wird. Schulabgänger haben mit diesem Abschluss die Möglichkeit, sich bei Betrieben für eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Darüber hinaus berechtigt der Sekundarabschluss I zum Besuch einer höheren Schulform. Eine Studiumsberechtigung erlangt man auf diese Weise nicht.

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Allein der Zusatzvermerk erweiteter Realschulabschluss qualifiziert den Absolventen einer Realschule zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Um ihn zu erhalten, muss der Schüler mindestens einen Notendurchschnitt von 3,0 vorweisen können. Dabei darf er in den Hauptfächern wie Deutsch, Englisch und Mathematik keine 4 haben und in den Nebenfächern keine 5 oder 6 bekommen. Nur so kann gewährleistet werden, dass er mit dem Lerntempo auf einer höheren Schule mithalten kann. Die Anforderungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Ein erweiteter Realschulabschluss öffnet mehr Türen, als der einfache Sekundarabschluss I. Nur so wird Schülern und Schülerinnen der weitere Besuch einer höheren Schule ermöglicht. Er oder sie hat nun die Wahl, ob der Realschule eine weitere schulische Laufbahn – sei es an einem Gymnasium, Fachgymnasium oder einer berufsbildenden Schule – folgen soll. Die Alternative dazu besteht in einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz im Anschluss an den Schulabschluss. Wenn es jedoch nicht gelingt, den erweiterten Realschulabschluss beim ersten Versuch zu erwerben, so besteht die Möglichkeit, über Umwege trotzdem die Zulassungsberechtigung für ein universitäres Studium zu erwerben. Oft wird hier vom zweiten Bildungsweg gesprochen. Dieser führt meist über ein Fachgymnasium oder eine berufsbildende Schule, bei denen auch die Möglichkeit besteht, sie mit der allgemeinen Hochschulreife abzuschließen.

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