Gema Gebühren, geliebt, gehasst und gebraucht
Gema Gebühren werden erhoben, um das geistige Eigentum von Komponisten und Textern zu schützen und zu honorieren. Die staatlich anerkannte Treuhänderin Gema verwertet die Rechte von über 60.000 Mitgliedern.
Die Gema, ausgeschrieben „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. In diesem Verein sind drei Berufsgruppen vertreten, Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Die Aufgabe der Gema ist es, deren Urheberrechte zu schützen und wahrzunehmen. In Deutschland werden über 60.000 Mitglieder von der Gema vertreten und über eine Million Berechtigte aus dem Ausland. Die Gema selbst bezeichnet sich als Inkassogesellschaft und als Schutzgesellschaft für den schöpferischen Menschen.
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Wie verdient die Gema ihr Geld und wer muss zahlen?
Allgemein kann gesagt werden, dass jeder, der öffentlich Musik abspielt, dafür Gema Gebühren zahlen muss. Bei Diskotheken werden monatliche Pauschalvergütungen eingezogen, je nach Größe der Räume gestaffelt. Auch Hotels, Gaststätten und Pensionen werden gestaffelt zur Kasse gebeten. Sobald Musik, live oder vom Band, öffentlich gespielt wird, werden Gema Gebühren fällig. Dies gilt auch für Hintergrundmusik auf Internetseiten oder für die Vermietung von Tonträgern an Privatleute. Selbst in Arztpraxen, die ihren Patienten mit Musik eine Freude machen möchten, muss eine Gema Gebühr gezahlt werden. Vielen ist dies nicht bekannt, oder sie wollen nicht bezahlen. Doch als staatlich anerkannte Treuhänderin kann die Gema die Gebühren verlangen und bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht von Veranstaltungen Bußgelder verlangen. Die Gema Gebühr wird oft mit der GEZ in einen Topf geworfen. Faktisch hat die Gema nichts mit der GEZ zu tun. Auch beim Kauf jeglicher Leer-Medien, CDs oder DVDs, ist die Gema Gebühr bereits enthalten und wird von den Herstellern abgeführt. Auch beim Kauf von Wiedergabegeräten, wie einem MP3-Player, wird so verfahren.
Es lässt sich vortrefflich darüber streiten, ob es gerechtfertigt ist, bei jeder kleinen Veranstaltung, die nur einmal im Jahr stattfindet und meist nicht gerade einen finanziellen Gewinn abwirft, so strikt Gebühren zu verlangen. Andererseits wird mit dem geistigen Gut von Komponisten Geld verdient und es ist nur gerecht, dass der Urheber nicht leer ausgeht und sein Werk gewürdigt wird.
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