Berichtsheft schreiben - so geht's, dafür macht man's
Ein Berichtsheft zu führen, gehört zu jeder Ausbildung dazu. Da man darin festhält, was man gelernt hat, ist es ein wichtiges Dokument, das für die Abschlussprüfung verwendet wird. Man sollte es daher sorgfältig führen.
Wer eine betriebliche Ausbildung durchläuft, ist durch seinen Ausbildungsvertrag dazu verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Dabei handelt es sich nicht um bloße Schikane durch den Ausbilder. Der ist nämlich dazu verpflichtet, seine Auszubildenden ein solches Heft führen zu lassen und ihnen dafür auch die notwendige Zeit zur Verfügung zu stellen. Dass eine solche Übersicht geführt werden muss, hat zwei Gründe. Zum einen hat der Ausbilder so ständig einen Überblick, was sein Schützling bereits gelernt hat. Denn nicht immer ist ein Auszubildender auch bei seinem Vorgesetzten eingesetzt. Häufig wechseln die Einsatzorte, so dass der Ausbilder nur indirekt steuern kann, was der Auszubildende lernt. Gibt es im Berichtsheft entsprechende Lücken, dann weiß der Ausbilder genau, welche Inhalte dem Auszubildenden noch vermittelt werden müssen.
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Der wichtigste Grund, ein Berichtsheft zu schreiben, liegt aber in den Abschlussprüfungen. Wie bereits erwähnt wurde, dokumentiert man damit, was man bereits gelernt hat. Das ist für die Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung, da es ja durchaus vorkommen kann, dass Dinge geprüft werden, die man gar nicht gelernt hat. Mit dem Berichtsheft kann dann überprüft werden, ob die entsprechenden Themen tatsächlich nicht durchgenommen wurden. Es ist also durchaus ein wichtiges Dokument, das Einfluss auf den Verlauf der Prüfung haben kann. Aus diesem Grund liegt es im eigenen Interesse, möglichst genau darüber Buch zu führen, was man in seinem Betrieb alles schon gemacht hat.
Damit man die Notizen aus dem Berichtsheft eindeutig zuordnen kann, muss man auf dem Dokument seinen Namen, seinen ausbildenden Betrieb und den Ausbildungsberuf angeben. Im Heft wird dann jeden Tag mit Datum vermerkt, was man gelernt hat. Ob man dies in Stichpunkten niederschreibt oder ob man es in flüssigen Texten formuliert, liegt in der Regel im Ermessen des Ausbilders. Jede Seite des Berichtsheftes muss dann vom Ausbilder und von der Person, bei der man an diesem Tag eingesetzt war, abgezeichnet werden. Erwähnt werden müssen natürlich nur Tätigkeiten und Lehrinhalte. Persönliche Meinungen zu Vorgängen haben im Berichtsheft nichts zu suchen.
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