Wie wird die Errechnung der Insolvenzquote vorgenommen?
Die Insolvenz-Quote spielt immer dann eine Rolle, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dann muss sein Vermögen in einem bestimmten Verhältnis auf die Gläubiger aufgeteilt werden.
Das Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und befasst sich mit der rechtlichen Lage von Gläubigern und Schuldnern, falls es zu einem Insolvenzfall kommt. Insolvenz ist der juristische Begriff für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Man spricht auch davon, dass keine kurzfristige Liquidität mehr zur Verfügung steht. Wenn der Schuldner offene Forderungen nicht mehr begleichen kann, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Zuerst muss aber immer die außergerichtliche Einigung angestrebt werden, erst danach nehmen die Gerichte sich des Falles an.
Wenn im Rahmen dieses Verfahrens von den Gerichten entschieden wird, dass es dem Schuldner nicht mehr möglich sein wird, einen Rückzahlungsplan der Schulden aufzustellen, der auch erfüllbar ist, kommt es zu einer Verwertung des pfändbaren Vermögens. Die Insolvenz-Quote entspricht dann dem prozentualen Anteil, den die Gläubiger der Insolvenz nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten werden. Die Quote wird errechnet, indem die Insolvenzmasse zur Summe aller bestehenden Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt wird.
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Die Insolvenz-Quote ist für die Gläubiger von großer Bedeutung, da sie angibt, mit welcher Befriedigung in welcher Höhe noch zu rechnen ist. Die Quote ermöglicht es dem Gläubiger, zu kalkulieren, wie hoch sein Ausfall sein wird und ob es aus seiner Sicht überhaupt zu einem Ausfall kommen wird. Denn manchmal reichen die verpfändbaren Vermögensgegenstände des Schuldners tatsächlich aus, sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Eine Insolvenz lässt sich in solchen Fällen dann deshalb häufig nicht vermeiden, weil der Schuldner nicht in der Lage ist, die Vermögensgegenstände schnell genug zu liquidieren und so kurzfristig seine Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen.
Ein geordnetes Insolvenzverfahren sieht immer vor, dass ein Treuhänder beauftragt wird, die Verteilung des Vermögens des Schuldners vorzunehmen und zu überwachen. Wenn es also um Fragen der Insolvenz-Quote geht, müssen sich die Gläubiger an diesen Treuhänder wenden. Der Treuhänder übernimmt damit im Insolvenzverfahren eine besonders wichtige Aufgabe.
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