Wie man Verjährungen sinnvoll für sich nutzen kann

Im deutschen Recht gibt es für viele Situationen eine Verjährungsfrist, nach der Verträge und Rechnungen keine Gültigkeit mehr besitzen. Als Verbraucher kann man diese Fristen auch für sich einsetzen.

 

Die Verjährungsfrist für offene Rechnungen beträgt in der Regel drei Jahre. Der Gläubiger darf aber, damit die Regelung mit der Verjährung greifen kann, innerhalb dieser Frist keine offizielle Rechnung stellen. Es ist also nicht möglich, gekaufte Dinge gratis zu erhalten, indem man nur lange genug die Zahlung hinauszögert. Auch wenn der Handwerker nach getaner Arbeit keine offizielle Rechnung stellt, muss man nicht bezahlen, wenn die Rechnung erst nach mehr als drei Jahren eintrifft. Auf diese Weise sollen Verbraucher geschützt werden. Wenn nach übermäßig langer Zeit ein Rechnungsbetrag eröffnet wird, kann dies der Finanzplanung stark zuwiderlaufen. Wer so lange nichts von den Forderungen gehört hat, hat die meist schon vergessen.

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Auch bei den Nebenkosten gilt diese Regelung. Wer der Meinung ist, zu wenig Abschlag für die Nebenkosten zu zahlen, muss normalerweise eine große Nachzahlung am Anfang des nächsten Jahres fürchten. Wenn der Vermieter jedoch die Abrechnung nicht rechtzeitig abschickt, kann der Mieter die Verjährung geltend machen. Er ist nicht verpflichtet, vorher beim Vermieter nach der Abrechnung zu fragen. Wenn man jedoch nicht weiß, ob vielleicht sogar eine Rückzahlung möglich ist, sollte man besser doch nachfragen, wo die Abrechnung bleibt, denn die Verjährung gilt auch für die Rückzahlung zu viel gezahlter Nebenkosten.

Je nach Höhe der Rechnung und Art der Forderung können andere Verjährungsfristen gelten. Bevor man also eine Verjährung geltend machen will, sollte man sich erkundigen, ob diese Frist auch tatsächlich überschritten wurde. Als Verbraucher sollte man jedoch sehr aufmerksam auf eingehende Briefe achten und alle Schreiben des Gläubigers aufbewahren, um nachweisen zu können, dass tatsächlich keine Rechnung gestellt wurde. Sobald diese nämlich vorliegt, unabhängig davon, ob es eine Originalrechnung oder eine Mahnung ist, ist die Möglichkeit für eine Verjährung eingestellt.

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