Welche Möglichkeiten gibt es beim Schulden eintreiben?

Wer Schulden hat, was ja heute keine Seltenheit mehr ist, aber keine Möglichkeit hat diese zu bezahlen, der bekommt irgendwann ein Schreiben oder einen Besuch von einer Amtsperson, welche diese Schulden einziehen will.

 

Gerade in der heutigen Zeit kommt es immer wieder vor, dass man als Verbraucher nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Hierzu zählen vor allem Arbeitslosigkeit, die jeden treffen kann, Krankheit oder Lohnkürzungen, die Liste kann man beliebig fortsetzen. Und viele kommen gerade so unverschuldet in Situationen, in denen keine Zahlungen mehr geleistet werden können. Allerdings gibt es auch solche Verbraucher, welche einfach nicht mehr ihre Schulden abzahlen wollen. Doch ob man unverschuldet oder mit Absicht seine Schulden nicht mehr bezahlen kann interessiert die Gläubiger in keiner Weise. Sie wissen, wie die Schulden eingetrieben werden können und hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ganz bekannt ist das gerichtliche Mahnverfahren gefolgt vom Inkasso Büro oder über einen Anwalt. Doch wie muss man vorgehen, um an das ausstehende Geld zu gelangen. Denn, ob als Privatperson oder Geschäftsmann, jeder hat die Möglichkeit sein Geld zurückzufordern, doch es gibt Unterschiede, die man vorab klären muss, damit das ganze Unternehmen auch einen Erfolg verspricht.

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Da wäre zum Einen das gerichtliche Mahnverfahren als die preiswerteste Variante. Denn hierbei füllt man sämtliche Formulare selbst aus und reicht auch alles persönlich ein. Doch wie ist der genaue Ablauf bei diesem Mahnverfahren? Da wäre der Erwerb der Formulare, diese bekommt man in jedem guten Schreibwarengeschäft. Nun muss man als sogenannter Schuldeneintreiber diese korrekt ausfüllen. Vor allem ist hier wichtig, die gesamten Schulden inklusive der Ausgaben für das gerichtliche Mahnverfahren aufzulisten. Wenn man alles ordnungsgemäß ausgefüllt hat, muss man mit den Formularen zum Gericht gehen und sich sogenannte Gerichtsmarken kaufen. Der Betrag ist in der Höhe von den Auslagen, welche man dem Schuldner in Rechnung gestellt hat. Nun werden die Formulare bei Gericht eingereicht. Nach einer gewissen Zeit wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, die ausstehenden Beträge einzutreiben. Sollte hierbei beim ersten Mal kein Erfolg stattfinden, kann man den gerichtlichen Mahnbescheid immer wiederholen.

Die zweite Variante wäre die Beauftragung eines Anwalts und sollte nur beauftragt werden, wenn man sich bei der Ausfüllung der Formulare nicht sicher ist. Denn ein Anwalt macht gerade hierbei nichts anderes als das, was man als Privatperson auch erledigen könnte. Die hohen Gebühren wären der wesentliche Unterschied, denn ein Anwalt muss für seine Tätigkeit ebenfalls bezahlt werden. Daher sollte man sich diesen Schritt genau überlegen, denn ein Erfolg ist hierbei ja auch nicht immer garantiert.

Die letzte Variante wäre die Beauftragung eines Inkassobüros. Die Gebühren sind bei dieser Form allerdings sehr hoch aber dafür braucht man sich um nichts zu kümmern. Das Inkassobüro übernimmt alle Formalitäten, füllt Formulare aus und überwacht alle Aktivitäten und übernimmt sämtlichen Schriftverkehr. Das Inkassobüro hat die gleichen Vorgaben wie zum Beispiel das gerichtliche Mahnverfahren. Doch das Büro überwacht alle Vorgänge genau und dies führt dazu, dass die meisten Mahnverfahren auch positiv ausgehen. Doch bevor man sich für ein Inkassobüro entscheidet, sollte man sich genau erkundigen, denn auch auf diesem Gebiet gibt es schwarze Schafe die viel versprechen aber nichts halten und am Ende wäre dann außer Kosten nicht gewesen.

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