So kann man selbst einen Schuldschein erstellen

Wenn man anderen Leuten Geld leiht, dann sollte man zu seiner eigenen Absicherung einen Schuldschein erstellen. Er kann im Streitfall vor Gericht beweisen, dass finanzielle Ansprüche gegen einen Schuldner bestehen.

 

Viele Menschen sagen, dass sie niemals Geld verleihen würden. Aber wenn Freunde oder Verwandte sich in einer finanziellen Notlage befinden, macht man schon einmal eine Ausnahme. Da es hierbei häufig um größere Beträge geht, sollte man sich über einen Schuldschein absichern. Das hat nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun, doch kann es später viel Ärger geben, wenn es Probleme mit der Rückzahlung der Schulden gibt. Hat man nämlich Geld verliehen, ohne dass es dafür Beweise oder Zeugen gibt, dann kann man es später schwer haben, vor Gericht Recht zu bekommen. Aus diesem Grund sollte man besser einen Schuldschein erstellen, auf dem alle wichtigen Angaben enthalten sind. Ein spezielles Formblatt wird dazu nicht benötigt. Wie der Schein aussehen muss, ist in Paragraph 781 des BGB geregelt. Danach darf er nicht in elektronischer Form erstellt, sondern muss zu Papier gebracht werden. Ob dazu der Computer verwendet wird oder man den Schein handschriftlich erstellt, ist unerheblich, solange er lesbar ist. Auch der Stempel eines Notars oder einer anderen Behörde ist nicht notwendig, um dem Schein Gültigkeit zu verleihen.

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Damit man mit dem Schuldschein eindeutig beweisen kann, dass man jemand anderem Geld geliehen hat, sollte er den Namen und die Adresse des Schuldners beinhalten. Im besten Fall fügt man auch noch das Geburtstadtum, den Geburtsort und die Nummer des Personalausweises hinzu, sodass der Schuldner einwandfrei identifiziert werden kann. Wenn man einen Schuldschein erstellen möchte, dann sollte man selbstverständlich auch angeben, welcher Betrag überhaupt verliehen wurde. Denn wenn der Schuldner behauptet, nur 200 Euro statt der verlangten 2.000 Euro zu schulden, dann ist der Gläubiger in der Beweispflicht. Damit der Schuldschein Gültigkeit hat, muss er außerdem von der Person unterschrieben werden, die sich das Geld geliehen hat. Übrigens muss ein Schuldschein nicht im Besitz des Gläubigers sein. Man kann ihn zum Beispiel auch weiter verkaufen. Dann wird der Verkäufer der neue Gläubiger, der den Schuldner zur Zahlung des geliehenen Betrags auffordern kann. Nach diesem Prinzip ist auch ein Sparbuch nichts anderes als ein Schuldschein.

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