Schufa-Einträge löschen: komplizierter als gedacht
Zentrale Kreditinformationen werden seit 1927 von der Schufa gespeichert. Negative Einträge jedoch bedeuten erhebliche Einschränkungen für den Verbraucher, derartige Schufa-Einträge löschen zu lassen, ist fast unmöglich.
Eröffnet eine Privatperson ein Girokonto, nimmt bei der Bank einen Kredit auf oder lässt ein Kundenkonto bei einem Versandunternehmen einrichten, so erscheint dies in der persönlichen Schufa-Auskunft. Auch Leasingverträge, vorhandene Kreditkarten und Telekommunikationskonten werden in der Auskunft registriert. Genauso speichert die Schufa persönliche Daten, wie den Namen, die Anschrift, das Geschlecht, Geburtsdatum mit Geburtsort, einen eventuellen zweiten Wohnsitz und bekannte, frühere Adressen.
Möchte man nicht, dass diese Angaben bei der Schufa gespeichert werden, so kann man dem beispielsweise bei der Eröffnung eines Girokontos (Schufa-Klausel) widersprechen. Im Gegenzug bedeutet dies aber, dass die betroffene Bank wahrscheinlich kein Girokonto eröffnen wird. Die üblichen Eintragungen sind für den Konsumenten neutral und stellen keinen Nachteil im Kreditgewerbe dar. Probleme gibt es erst, wenn zum Beispiel ein Kredit nicht mehr bedient wird, ein Unternehmen eine offene Forderung meldet oder sogar eine eidesstattliche Versicherung geleistet werden muss. Diese Informationen erscheinen ebenfalls in der Schufa und wirken sich im Kreditgeschäft negativ auf die betreffende Person aus. In fast allen Fällen, in denen dem Verbraucher eine Art Anleihe gewährt werden soll, wird zuvor eine Auskunft eingeholt.
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Sind negative Fakten erst einmal registriert, wird es schwierig, diese Schufa-Einträge löschen zu lassen. Generell gilt: Die Schufa speichert (fast) alle Informationen so lange, bis die Forderung ausgeglichen ist und drei weitere Jahre darüber hinaus. Eine Ausnahme bildet hier die eidesstattliche Versicherung. Sie wird für drei Jahre gespeichert und dann aus der Schufa gelöscht, sofern kein neuer Offenbarungseid gemeldet wurde. Möchte der Verbraucher trotzdem Schufa-Einträge löschen lassen, kann er sich nur mit dem Kreditgeber in Verbindung setzen und diesen bitten, den Eintrag entfernen zu lassen. Allerdings lassen sich die wenigsten Gläubiger darauf ein. Bei unberechtigten Forderungen sollte man sowohl die Schufa als auch den Gläubiger kontaktieren und eine Löschung beantragen.
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