Prozesskostenbeihilfe zu selten in Anspruch genommen

Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst tragen kann, hat in vielen Fällen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Diese Möglichkeit wird jedoch nur in seltenen Fällen genutzt.

 

Die Prozesskostenbeihilfe war früher auch unter der Bezeichnung Armenrecht bekannt und gewährt einkommensschwachen Personen nach Paragraf 114 ff. der Zivilprozessordnung in Deutschland eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren. Dieses können Verfahren vor Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichten sein. Die Beihilfe dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit aller Bürger und sieht die Erstattung von jenen Anwalts- und Gerichtskostenanteilen vor, die von einer Verfahrenspartei selbst nicht getragen werden können.

Insbesondere Personen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, könnten von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte absehen, wenn die Anwalts- und Gerichtskosten zu hoch sind. Diesem Missstand wollte der Gesetzgeber durch die Prozesskostenbeihilfe Abhilfe verschaffen. Damit richtet sich die Beihilfe nicht nur an Personen ohne Einkommen, sondern auch an Geringverdiener und alle diejenigen, die aufgrund anderweitiger finanzieller Belastungen ein Gerichtsverfahren sonst nicht anstreben könnten. Von ökonomischer Seite her ist jedoch immer wieder bemängelt worden, dass das Umwälzen von Prozesskosten auf den Steuerzahler die Klagefreudigkeit der Bürger erhöhen würde. Der Gesetzgeber schätzt den Wert der Beihilfe allerdings hoch genug ein, um dieses Problem in Kauf zu nehmen.

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Zur Gewährung der Beihilfe müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Anforderungen gehört, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben muss und dass das einzusetzende Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreiten darf. Zudem sollte beachtet werden, dass man im Falle eines verlorenen Prozesses die Kosten der Gegenpartei zu zahlen hat. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Kostenrisiko, das man nur vor Arbeitsgerichten in erster Instanz nicht selbst tragen muss.

Tatsächlich gehen Rechtsexperten davon aus, dass die Prozesskostenbeihilfe zu selten in Anspruch genommen wird. Viele Bürger sind nicht darüber informiert, bei welchen Verfahren die Beihilfe beantragt werden kann. Eine entsprechende Beratung lohnt sich also.

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