Privatinsolvenz: Kosten und Ablauf kurz erklärt
Wer private Schulden hat, stößt bei seiner Suche nach einer Lösung auf den Begriff Privatinsolvenz, der viele Fragen aufwirft. Wie hoch sind die Kosten? Ist ein Anwalt in dieser Situation überhaupt bezahlbar?
Private Schulden verjähren in der Regel erst nach dreißig Jahren. Eine Privatinsolvenz ist die Möglichkeit, schon nach sechs Jahren seine Schulden zurückzuzahlen und damit von den Restschulden befreit zu werden. Um in diesem Prozess unnötige Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, sich vorher genau zu informieren.
Ein empfehlenswerter erster Schritt bei einer Überschuldung ist es, sich an eine kostenlose Schuldnerberatung zu wenden. Die Adressen sind bei der Stadt oder dem Landkreis zu erfahren. Hier findet der Schuldner kompetente Beratung, die erläutert, ob in seinem Fall ein Insolvenzverfahren angebracht ist und welche Schritte dazu nötig sind. Je nach Auslastung dieser Beratungsstellen ist es allerdings möglich, dass es zu längeren Wartezeiten bis zum Ersttermin kommt. Bei geringem Einkommen besteht eine weitere Möglichkeit darin, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Die Anwaltskosten werden dann vom Staat getragen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und die Tendenz bei den Genehmigungen ist sinkend.
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Nicht jeder Schuldner verfügt aber über genügend Zeit, auf kostenlose Hilfe zu warten. Wenn beispielsweise eine Pfändung oder die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ansteht, kann es nötig sein, einen Anwalt auf eigene Kosten zu beauftragen. Auf einen Preisvergleich sollte dabei nicht verzichtet werden. Ein möglicher Anhaltspunkt sind die Gebühren, die im Rahmen der Beratungshilfe abgerechnet werden können: 224 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei mehr als 5, 10 oder 15 Gläubigern erhöht sich der Betrag um jeweils 112 Euro bis zu maximal 560 Euro. Es können jedoch auch zusätzliche Kosten berechnet werden, wie zum Beispiel Porto für die nötigen Anschreiben und eine Gebühr für eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Auch die Zahlungsmodalitäten sind von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich. Mancher verlangt Vorkasse, während andere der finanziellen Situation des Hilfesuchenden Rechnung tragen und eine Ratenzahlung anbieten.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist folgender: Zuerst wird geprüft, ob der Schuldner die Voraussetzungen erfüllt. Es muss sich dabei um eine Privatperson oder einen ehemaligen Selbstständigen handeln. Die Schulden dürfen nicht aus Arbeitsverhältnissen stammen, also beispielsweise nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge umfassen. Außerdem liegt die maximale Anzahl an Gläubigern bei 19. Zuerst muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gestartet werden. Ist auch nur ein Gläubiger nicht einverstanden, gilt dieser Schritt als gescheitert. Dann wird in einem zweiten Schritt versucht, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zu erwirken. Hat dieses Aussicht auf Erfolg, wird den Gläubigern ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugeschickt. Dem muss nur noch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen - falls sie auch über die Mehrheit der Forderungen verfügt. Wenn keine berechtigten Einwände bestehen, kann das Gericht die Zustimmung der restlichen Gläubiger ersetzen. Erst wenn auch dieser Versuch scheitert, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Gericht bestellt dann einen Insolvenzverwalter oder Treuhänder, der das pfändbare Vermögen des Schuldners über einen Zeitraum von sechs Jahren verwaltet und verwertet. In dieser Zeit muss der Schuldner alles ihm Zumutbare tun, seine Schulden zu tilgen. Danach erfolgt die angestrebte Restschuldbefreiung.
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