Privatinsolvenz - Hoffnungsschimmer für Schuldner
In Deutschland wurde 1999 das Insolvenzrecht geändert. Danach können Privatpersonen eine gerichtlich überwachte Privatinsolvenz durchlaufen und nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.
Gründe für eine Überschuldung gibt es viele: Ist man als Inhaber eines kleinen Betriebes überschuldet, weil mehrere Auftraggeber ihre Rechnungen nicht bezahlt haben, oder hat man leichtfertig viele Ratenkreditverträge abgeschlossen und dabei den Überblick verloren? Haben Arbeitslosigkeit oder Scheidung zu einem Durcheinander in den privaten Finanzen gesorgt? Irgendwann flattern Mahn- und Vollstreckungsbescheide ins Haus, die nicht bezahlt werden können. Die private Lebensführung muss verändert werden, was aber auch nicht von heute auf morgen geht.
Die Privatinsolvenz hilft überschuldeten Privatpersonen, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Der erste Weg führt zu einer Schuldenberatungsstelle, bei der aber meist mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Auch spezialisierte Anwälte können sich des Verfahrens annehmen. Ist beim Schuldner der Wille vorhanden, eine Privatinsolvenz zu durchlaufen, muss er zunächst seine Unterlagen ordnen und feststellen, wo überall Schulden vorhanden sind. Wenn dieser Überblick erstellt ist, unternimmt der Schuldenberater oder Anwalt einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Scheitert dieser, was in der Regel der Fall ist, kann das gerichtliche Insolvenzverfahren beginnen. Das Gericht bestellt einen Anwalt, der den Einzelfall prüft, alle Unterlagen mithilfe des Schuldners für das Gericht aufbereitet und nach Eröffnung des Verfahrens auch Treuhänder wird. In dieser Funktion überwacht der Anwalt alle Einnahmen des Schuldners, dem nur der pfändungsfreie Anteil seines Einkommens verbleibt.
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Dies liegt bei einer Einzelperson bei knapp 1.000 Euro pro Monat. Der pfändbare Teil des Einkommens geht an den Treuhänder, der dieses Geld gleichmäßig und gerecht unter den Gläubigern verteilt. Kommt der Schuldner all seinen Verpflichtungen nach - dazu gehört bei Arbeitslosigkeit auch das Bemühen um Arbeit und Einkommen -, erhält er sechs Jahre nach Verfahrensbeginn die Restschuldbefreiung.
Hauptvorteile des privaten Insolvenzverfahrens sind, dass nach Eröffnung des Verfahrens nicht mehr vollstreckt werden darf und die Schuldenfreiheit am Ende des Verfahrens erreicht ist.
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