Privates Insolvenzverfahren – Chance für Neubeginn

Aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung geraten immer mehr Privathaushalte in große finanzielle Schwierigkeiten. Oft sind die Schulden so hoch, dass nur ein Ausweg bleibt - privates Insolvenzverfahren.

 

Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen Verbraucher bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit erst stellen, wenn zuvor ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist. Nach Eröffnung des Verfahrens wird das Gericht seinerseits versuchen, mit den Gläubigern einen Vergleich zu erzielen. Dieser Versuch unterscheidet sich im Grundsatz nicht von dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Eine Besonderheit ist allerdings, dass das Gericht einzelne Gläubiger zur Zustimmung zwingen kann. Einigen sich beispielsweise alle Gläubiger mit Ausnahme eines Einzigen auf einen Vergleich, so kann das Gericht dessen Zustimmung erzwingen.

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Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, schließt sich die Wohlverhaltensphase an. Während der nächsten sechs Jahre, beginnend mit dem Tag der Verfahrenseröffnung, muss der Schuldner verschiedene Obliegenheiten und Auflagen erfüllen. So muss er sich nach Kräften um höchstmögliche Einnahmen bemühen. Von seinem Einkommen aus abhängiger Tätigkeit muss er den pfändbaren Teil an den vom Gericht bestellten Treuhänder abführen. Dieser verteilt das Geld einmal im Jahr an die Gläubiger. Der Schuldner selbst darf keine Zahlungen an die Gläubiger vornehmen. Sofern der Schuldner über keine Arbeit verfügt, muss er sich ernsthaft um eine angemessene Tätigkeit bemühen. Die Bemühungen sind durch die entsprechenden Bewerbungen nachzuweisen. Der Schuldner darf auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Allerdings dürfen die Gläubiger dadurch nicht schlechter gestellt werden, sodass er die Einkünfte, die das Einkommen einer angemessenen abhängigen Tätigkeit übersteigen, an den Treuhänder abführen muss. Prinzipiell ist es dem Schuldner untersagt, während der Wohlverhaltensperiode neue Verbindlichkeiten einzugehen. Ein erfolgreiches privates Insolvenzverfahren erfordert zudem Pünktlichkeit bei Unterhaltszahlungen.

Erfüllt der Schuldner alle Auflagen, erfolgt nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung. Es werden ihm hierbei alle noch nicht getilgten Schulden erlassen. Ein privates Insolvenzverfahren ermöglicht insofern einen neuen wirtschaftlichen Start.

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