Persönliche Bürgschaft - Kreditwürdigkeit durch Bürgen

Benötigt eine Person Geld, kann aber keine feste Arbeit nachweisen, so erhält diese Person keinen Kredit. Die einzige Möglichkeit ist, einen Bürgen zu finden, der bereit ist, mit seinem Vermögen zu haften.

 

Kredite werden nur dann vergeben, wenn der Antragsteller auch kreditwürdig ist. Das ist allerdings nur der Fall, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen kann. Hat der Antragsteller diese Möglichkeit nicht, kann ihm ein Bürge helfen. Dieser haftet dann mit seinem privaten Vermögen, wenn die Raten nicht bezahlt werden. Hat sich ein Bürge gefunden, dann muss dieser seine Verdienstbescheinigungen der letzten drei bis sechs Monate mit zur Bank nehmen. Anschließend wird ein Kreditvertrag erstellt, bei dem der Bürge der Kreditnehmer ist. Hier wird auch vermerkt, wer die Raten zahlt. Das ist in dem Fall einer Bürgschaft immer der ursprüngliche Antragsteller. Unterschrieben wird der Vertrag von dem Bürgen und von dem Begünstigten. Er kann dann nur noch mit dem Ablösen der Kreditsumme gekündigt werden.

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Bleiben die Raten aus und der Kredit wird nicht weiter abgezahlt, tritt das Kreditinstitut an den Bürgen heran. Er muss einspringen und das Darlehen weiter abzahlen. Da eine Bürgschaft immer auch mit einem großen Risiko verbunden ist, sollte der Bürger sichergehen, dass er dem Antragsteller auch wirklich vertrauen kann. Meist findet eine Bürgschaft unter Familienmitgliedern statt. Dies kann aber schnell zum Streit führen, wenn der Bürge zahlen muss.

Etwas anders liegt der Fall bei einer Ehe. Wird ein Kredit aufgenommen, in dem nur ein Ehepartner vermerkt ist, kann sich das Kreditinstitut dennoch an den anderen Ehepartner werden, wenn die Raten ausbleiben. Durch die Ehe ist somit eine stille Bürgschaft entstanden, denn beide bürgen während dieser Zeit für die Schulden des anderen.

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