Grundbuch und Grundschuld (ohne Brief und mit Brief)

Das Grundbuch ist das öffentliche Register, das die Eigentumsverhältnisse sowie die auf einem Grundstück ruhenden Belastungen dokumentiert. So wird auch eine Grundschuld (ohne Brief und mit Brief) eingetragen.

 

Wer ein Haus bauen oder erwerben möchte, bedarf meistens der Finanzierung durch die Bank. Da es sich um große Summen handelt, ist es verständlich, dass sich die Kreditinstitute für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern. Dies geschieht durch die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld. Zwar ist der Begriff der Hypothek geläufiger, aber in der Praxis werden fast ausschließlich Grundschulden bestellt.

Während bei einer Hypothek für den Umfang der Kreditsicherung der jeweilige Stand des Kredites maßgeblich ist, hat bei einer Grundschuld die Reduzierung der Darlehenssumme durch entsprechende Zahlungen keinen Einfluss auf die bestellte Sicherheit. Die Grundschuld verringert sich nicht um den Betrag, der an die Bank zurückgezahlt wird. Daher ist eine Grundschuld auch dann noch in voller Höhe im Grundbuch eingetragen, wenn das Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt wurde. Allerdings hat der Kreditnehmer sodann einen Anspruch auf Löschung der Grundschuld.

Links zum ThemaSeite vorschlagen >
  • Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.

Es ist üblich, dass die Grundschuldurkunde zugleich ein Schuldanerkenntnis des Kreditnehmers enthält. Dies ermöglicht dem Kreditinstitut bei ausbleibender Zahlung, das Bankguthaben oder sonstige Vermögenswerte des Kreditnehmers ohne vorheriges Gerichtsverfahren zu pfänden. Auch die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ist gängige Praxis. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit kann die Bank sofort das Grundstück durch Zwangsversteigerung verwerten. Dabei wird die Grundschuld im Unterschied zur Hypothek stets in voller Höhe angemeldet. Die Bank ist jedoch verpflichtet, bei Vollstreckung einer Grundschuld, die nicht mehr in voller Höhe valutiert ist, den Übererlös an den Kreditnehmer auszukehren.

Bei der Grundschuld wird zwischen Grundschuld ohne Brief und mit Brief unterschieden. Die Grundschuld ohne Brief wird ins Grundbuch eingetragen, wobei die Anmerkung „ohne Brief“ hinzugefügt wird. Bei bei Briefgrundschuld erfolgt neben der Eintragung ins Grundbuch die Ausstellung eines Briefes. Die Übergabe dieses Briefes reicht für die Übertragung der Grundschuld aus, währenddessen bei einer Buchgrundschuld die Übertragung der Grundschuld durch Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden muss.

Die Haus-Finanzierung sorgfältig planen und verhandeln

Kredite ohne Schufa: meist mit hohen Risiken verbunden

Mit der richtigen Bau-Finanzierung ins eigene Haus

Vollkasko-Versicherungen findet man auch online

Der Online-Kreditvergleich erleichtert das Aussuchen

Ein Pferdeanhänger-Versicherungsvergleich hilft weiter

Wichtig für einen Kleinkredit: Vergleich und Geschick

Hausfrauenkredit ohne Schufa - nur im Notfall sinnvoll

Der Einkommensteuer Freibetrag, was darf man verdienen?

Beitragshöhe bei der Krankenversicherung berechnen

2009  2010  2011  2012 
Einen beruflichen Einstieg im Brand Marketing finden

Im Marketing gibt es interessante Berufsfelder, zum Beispiel dass des Brand


Isolier-Tapete: geschickte Isolierung von Innen

Jeder kennt sie und fast jeder hat sie zu Hause – Tapeten. Aber nur wenige


Urlaubseldorado in Spanien: Die Costa del Sol

Häufig steht bei Spanien-Neulingen die Costa del Sol auf dem Programm. Zu r


Es gibt in Moskau Hotels, die zum Träumen einladen

In der russischen Millionen-Metropole konzentrieren sich Attraktionen der S


"Zahnersatz Ausland" - ein Thema durch Kostenvorteile

Niemand wird die Qualität der Zahnersatzversorgung in Deutschland bezweifel


MALER, MAL MAL OHNE PINSEL

Skulpturen berühmter Künstler in BADEN-BADEN


Ob im Sommer oder im Winter - Urlaub in Frankreich

Unser westliches Nachbarland bietet landschaftliche Vielfalt, historische S