Ein Schufaeintrag hat kann oft negative Folgen haben

Mit einem Schufaeintrag ist es oft schwierig, Verträge abzuschließen oder Konten zu eröffnen. Allerdings bleibt er nicht auf Dauer bestehen, sondern wird nach einiger Zeit gelöscht.

 

Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunft, die Informationen über das Geschäftsverhalten der Bürger speichert und auf Anfrage weiter gibt. Allerdings darf dies kein Unternehmen ohne die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners tun. Daher muss man bei vielen Geschäften die sogenannte Schufa-Klausel unterschreiben, beziehungsweise diese im Internet mit einem Klick bestätigen. Dadurch erteilt man dem Geschäftspartner die Erlaubnis, eine Auskunft bei der Schufa einzuholen sowie die das jeweilige Geschäft betreffenden Daten an diese weiter zu geben. Stimmt man dem nicht zu, kommt der gewünschte Vertrag in der Regel nicht zustande, da dies mit einem erhöhten Risiko für das Unternehmen verbunden wäre.

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Die Schufa hat über so gut wie jeden volljährigen Bürger Daten gespeichert. Die meisten Schufa-Einträge haben jedoch keine weiteren Folgen. So werden beispielsweise Bank- und Kreditkartenkonten, Handyverträge, Ratenkredite sowie Kundenkonten bei Versandhäusern gespeichert, ohne dass dies Auswirkungen hätte, sofern man seinen daraus entstehenden Verpflichtungen nachkommt. Anders sieht es jedoch aus, wenn man mit einer Zahlung in Verzug gerät oder einen Kredit nicht mehr bedienen kann. In diesem Fall kommt es zu einem negativen Schufaeintrag, in dem festgehalten wird, dass man sich nicht vertragsgemäß verhalten hat. Dies ist bei einer Anfrage auch für den potentiellen Geschäftspartner ersichtlich, so dass man als Kunde häufig abgelehnt wird. Leider ist es mit einem negativen Schufaeintrag schwierig, wenn nicht gar unmöglich, einen Handyvertrag oder einen Ratenkredit zu erhalten.

Allerdings bleibt der Antrag nicht dauerhaft bestehen. Sobald man die bestehenden Forderungen vollkommen beglichen hat, beginnt eine Frist von drei Jahren, nach welcher der Schufaeintrag automatisch gelöscht wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man sich direkt an die Schufa wenden und die Entfernung der entsprechenden Daten fordern. Einträge zu abgezahlten Krediten werden zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Zahlung der letzten Rate gelöscht, Giro- und Kreditkartenkonten unmittelbar nach deren Auflösung.

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