Die Teilinsolvenz - geteilte Zahlungsunfähigkeit?

Insolvenz kann Privatpersonen, Unternehmen und ganze Staaten betreffen. Sollte dies der Fall sein, droht eine drastische Einschränkung der finanziellen Mittel. Doch besteht die Möglichkeit auf eine "geteilte Insolvenz"?

 

Unter Insolvenz versteht man die finanzielle Lage eines Schuldners, bei der er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Gläubiger nicht länger nachgehen kann. Des Weiteren werden für die Insolvenz auch andere Begriffe, wie „Konkurs“ oder „Überschuldung“ verwendet. Insolvent kann jeder werden, sowohl natürliche, als auch juristische Personen. In ersterem Falle spricht man dann von einer Privatinsolvenz, in letzterem von einem Insolvenzverfahren.

Um nun eine drohende Insolvenz abzuwenden, besteht die Möglichkeit, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten. So kann, unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise ein gewisser Schuldenerlass gewährt werden oder ein Vergleich erreicht werden, dessen Summe unter der gesamten Schuldensumme liegt. Eine andere Möglichkeit, um eine Insolvenz abzuwehren, besteht in der Bürgschaft einer zahlungsfähigen, also solventen Person.

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In letzter Zeit trifft man immer häufiger auf den Begriff der anteiligen Insolvenz. Grundlegend ist zu sagen, dass diese Bezeichnung in der Regel nur bei Unternehmen, deren Schwester- oder Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden müssen, Anwendung findet. So ist es aber durchaus möglich, dass ein gesunder Unternehmenskern dazu in der Lage ist, aus eigenen finanziellen Mitteln eine Sanierung des „kränkelnden“ Firmenzweigs zu erreichen. Gelingt dies nicht, droht allerdings der gesamten Firma die Zahlungsunfähigkeit.

Im Gegensatz dazu besteht bei Privatpersonen keine Möglichkeit auf anteilige Insolvenz. Grund hierfür ist das Gesetz, welches die Restschuldenbefreiung regelt, wonach eine Privatperson nur solvent oder insolvent sein kann. Eine geteilte Insolvenz ist nicht möglich, da dies bedeuten würde, dass die Privatperson in manchen Lebenszweigen durchaus solvent bleiben kann. Allerdings das Gegenteil der Fall, da alles erwirtschaftete Geld, was nicht unbedingt zur Lebenserhaltung beiträgt, in einen wortwörtlichen Topf geworfen wird, aus dem dann die Gläubiger bedient werden.

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