BAföG-Schulden: Teilerlass durch schnelle Rückzahlung

Studenten haben in der Regel viele Ausgaben, sodass sie auf Nebenjobs angewiesen sind. Wer BAföG-Anspruch hat, kann sich voll und ganz auf sein Studium konzentrieren. Aber so entstehen auch BAföG-Schulden.

 

Ohne BAföG könnten viele Studierende ein Studium finanziell nicht bewältigen. Auch wenn es sich um einen Studiengang ohne Studiengebühren handelt, so muss auch der Lebensunterhalt inklusive Miete, Nebenkosten, Nahrungsmittel und Freizeitausgaben aufgebracht werden. Aber auch Studienmaterial wie Lehrbücher, Kopien und Schreibmaterial kosten nun mal Geld. Wer Anspruch auf BAföG hat, kann sich glücklich schätzen. Bis zu mittlerweile 648 € im Monat können Studenten derzeit bekommen. Dieser Höchstbetrag wird in dem Fall bewilligt, wenn man eine eigene Wohnung hat und eigenständig kranken- und pflegeversichert ist. Da BAföG in Abhängigkeit des Elterneinkommens gezahlt wird, darf dieses gewisse Grenzen nicht überschreiten. BAföG beantragen kann jedoch jeder Student, auch wenn dieser noch im Elternhaushalt lebt und familienversichert ist.

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Wer BAföG bezieht, muss in der Regel das Staatsdarlehen, also die Förderungssumme zurückzahlen. Eine Ausnahme sind dabei Schüler, die BAföG empfangen. Sie erhalten es als Vollzuschuss und haben somit keine BAföG-Schulden. Für alle anderen ist die Darlehensschuld auf 10.000 Euro begrenzt. Ehemalige Empfänger müssen ihre Schulden allerdings erst fünf Jahre nach dem Ablauf der Förderungshöchstdauer beginnen zu begleichen. Verfügt man über ein geringes Einkommen, so kann man diese Frist auf Antrag um ein Jahr aufschieben. Die vierteljährlichen Rückzahlungsraten belaufen sich auf mindestens 315 Euro. Sollte der Schuldner eine größere Summe auf einmal begleichen, dann kann ihm der Nachlass von der Restschuld gewährt werden. Bei Inanspruchnahme dieses Verfahrens lohnt es sich mitunter, einen Kredit für die Tilgung der BAföG-Schulden aufzunehmen, da so bis zu 50,5 % der Schulden erlassen werden.

Eine weitere Möglichkeit der Verringerung von BAföG-Schulden ist, besonders gute Studienleistungen zu erbringen oder das Studium schnell abzuschließen. Als gute Leistungen werden die Abschlüsse eingestuft, die an der eigenen Hochschule zu dem besten Drittel der Absolventen in dem jeweiligen Studienfach gehören. Bis zum 31.12.2009 wurde zusätzlich ein Teilerlass bei Kindererziehung gewährt.

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