Antrag auf Kostenübernahme bei der Arbeitsagentur

Hartz IV- Empfänger müssen mit wenig Geld auskommen, die gezahlten Beträge reichen meistens gerade zum Überleben. Manche zusätzliche Kosten übernimmt allerdings die Arbeitsagentur.

 

Schnell fallen Kosten an, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen. Menschen, die von sozialen Zuwendungen leben, kann das leicht aus der Bahn werfen. Das kann die Nachzahlungsforderung des Vermieters sein, die schnell einige Hundert Euro übersteigt, oder die Nebenkostenabrechnung des Stromanbieters. Ein Krankheitsfall kann Beträge verursachen, die durch den Leistungskatalog der Krankenkassen nicht gedeckt sind. Vielleicht steht auch ein notwendiger Umzug in eine andere Stadt bevor. Besonders betroffen von zusätzlichen Aufwendungen sind Eltern. Fahrten eines Heranwachsenden zu Vorstellungsgesprächen in weit entfernte Orte können schnell das Budget sprengen. Genauso Klassenfahrten, die von Lehrern und besser gestellten Eltern oft geplant werden, ohne an die Bedürfnisse weniger zahlungskräftiger Familien zu denken.

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In solchen Fällen kann ein Antrag gestellt werden. Krankenkassen zum Beispiel übernehmen manchmal Zahlungen, die sie nicht in ihren Leistungen aufführen. Es liegt in ihrem eigenen Ermessensspielraum, was akzeptiert wird und was nicht. Wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden, wie alternative Heilmethoden, gehören nur eingeschränkt dazu. Dies ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Gute Aussichten auf Kostenübernahme gibt es bei neuen Medikamenten, die einen guten Heilungserfolg versprechen.

Die Arbeitsagentur übernimmt Nebenkostennachzahlungen und Jahresendabrechnungen in angemessener Höhe für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Was als angemessen gilt, liegt auch hier im Ermessen des Sachbearbeiters. Auch Umzugskosten werden übernommen, wenn der Umzug nicht zu vermeiden ist. Beiträge für Klassenfahrten werden ohne Schwierigkeiten in voller Höhe beglichen. Das gilt übrigens auch für Familien, die nicht von ALG II leben, aber sich eine solche Fahrt trotzdem nicht leisten könnten. Die Arbeitsagentur übernimmt auch in solchen Fällen die volle Höhe der Kosten.

Wichtig ist allerdings in allen Fällen, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Behörden verlangen, im Voraus nach der Kostenübernahme gebeten zu werden. Nachträglich gestellte Anträge werden immer abgelehnt.

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