Als Betroffener eine Privatinsolvenz anmelden

Zieht man in Betracht, wie schnell es für jeden einzelnen möglich werden kann, in eine Überschuldung zu geraten, dürften Betroffene froh sein, eine Privatinsolvenz anmelden zu können.

 

In den letzten Jahren gibt es immer mehr Bürger, ja ganze Haushalte, die überschuldet sind und Privatinsolvenz anmelden müssen. Durch, aus welchem Grund auch immer, unvorhergesehen reduzierte Einkommen ist in vielen Fällen eine höhere Verschuldung vorprogrammiert. Wurde im Vorfeld bei der monatlichen Planung des Einkommens allerdings genug Spielraum für Eventualitäten gelassen, dürfte es möglich sein, einer Überschuldung zu entkommen.

Seit 1999 kann jeder Bürger, der hoch verschuldet ist, Privatinsolvenz anmelden, um dadurch eine Schuldenbefreiung zu erhalten. Diese tritt jedoch erst sechs Jahren nach gerichtlicher Verfahrenseröffnung ein. Es sind da allerdings einige Voraussetzungen zu beachten, deshalb ist Hilfe eines Anwaltes oder einer Schuldnerberatung von Vorteil.

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Zuerst einmal ist es wichtig, dass der betroffene Schuldner seine Zahlungswilligkeit bei allen seinen Gläubigern bekundet und um die Möglichkeit einer seinen Finanzen angepassten Ratenzahlung bittet. Dies ist noch ohne fremde Hilfe möglich. Wer will, kann allerdings auch dazu schon die Hilfe von Schuldnerberatung oder Anwalt in Anspruch nehmen, z. B. bei der Aufstellung eines Zahlungsplans . Bei der Erstellung dieses Planes ist von der Höhe des monatlich zur Verfügung stehenden Betrages für die gesamte Tilgung auszugehen. Der zur Verfügung stehende Betrag wird in entsprechende Raten an die Gläubiger aufgeteilt. Kann in dieser Hinsicht keine Einigung erzielt werden, weil ein Zahlungsempfänger nicht einverstanden ist, muss das von dem Anwalt bzw. der Beratungsstelle bescheinigt werden, was dann den Weg zum Insolvenzgericht öffnet.

Zu der Bescheinigung über den misslungenen Zahlungsplan müssen noch ein Verzeichnis über vorhandenes Vermögen, eine Aufführung über die Höhe aller Schulden sowie ein Plan zur Tilgungsmöglichkeit der Schulden vorgelegt werden. Darauf wird das Gericht ebenfalls einen Einigungsversuch starten. Scheitert auch der, ist das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Sechs Jahre stehen dem Schuldner zur Verfügung, um seinen vorgegebenen Verpflichtungen regelmäßig nachzukommen. Ist dies geschehen, ist der Antragsteller ab diesem Zeitpunkt frei von allen seinen Schulden.

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