Was beim Einspruch einlegen zu berücksichtigen ist

Wer einen Steuerbescheid erhalten hat, hat die Möglichkeit, diesen zu akzeptieren oder kann Einspruch einlegen. Der Bescheid wird dann erneut vom Finanzamt auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft.

 

Bei einem Einspruch handelt es sich um einen speziellen Rechtsbehelf, der gegen bestimmte Verwaltungsakte und in einigen gerichtlichen Verfahren eingelegt werden kann. Er ist vom Widerspruch zu unterscheiden. Zulässig ist ein Einspruch beispielsweise bei einem Versäumnisurteil, Strafbefehl, Bußgeldbescheid und Steuerbescheid.

Gerade Steuerbescheide weisen eine hohe Fehlerquote auf, sodass der Steuerpflichtige ihn genau überprüfen sollte. Dazu empfiehlt es sich, Kopien der steuerrelevanten Unterlagen anzufertigen. Kommt der Steuerpflichtige dann zu dem Ergebnis, dass die Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, sollte er Einspruch einlegen.

Links zum ThemaSeite vorschlagen >
  • Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.

Allerdings ist zu beachten, dass dies zeitlich nicht unbegrenzt möglich ist. Es gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat. Fristbeginn ist die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Da die Zustellung in der Regel auf postalischem Wege erfolgt, gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post (Poststempel) als zugestellt. Da dies eine gesetzliche Fiktion ist, gilt dies auch dann, wenn der Verwaltungsakt früher zugeht. Geht der Steuerbescheid jedoch später zu, ist der tatsächliche Zugang entscheidend. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Dies gilt allerdings nur für das Fristende und nicht für den Fristbeginn. Sollte – was in den seltensten Fällen vorkommt – die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen oder unrichtig sein, so beträgt die Einspruchsfrist ein Jahr. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig und kann aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nicht mehr aufgehoben oder geändert werden.

Wer Einspruch einlegen will, muss dies schriftlich tun. Ein einfaches Schreiben oder Fax ist ausreichend. Da es sich bei einer E-Mail um eine elektronische Erklärung handelt, die die eigenhändige Unterschrift nicht ersetzt, genügt diese nicht dem Schriftformerfordernis. Der Einspruch muss zudem eine genaue Begründung enthalten. Jedoch kann diese in angemessener Frist (etwa drei Wochen) nachgereicht werden, sodass zur Fristwahrung zunächst auch ein Einspruch ohne Begründung möglich ist.

Wie man in Deutschland eine Limited gründen kann

Amerikanische Schulen besser als die deutschen?

Interkulturelles Management - Informationen im Internet

Freie Ausbildungsplätze: nicht immer leicht zu finden

Marketing-Weiterbildung: online und klassische Kanäle

Web Seminare bequem von zu Hause aus besuchen

Mit einer Mängelrüge Vorlage richtig reklamieren

2009  2010  2011  2012 
London Reise, pulsierende Weltmetropole für die Sinne

Eine London Reise verführt alle Sinne gleichermaßen. Die Stadt besticht dur


Designer-Lampen: ein gutes Hilfsmittel zur Einrichtung.

Der heutige Lifestyle ist ohne Designer nicht mehr denkbar. In allen Bereic


Wie wird eine doppelte Staatsbürgerschaft erworben?

Als Bürger eines Landes besitzt man dessen Staatsbürgerschaft, allerdings n


Eine günstige Wohnwagen-Versicherung hilft Geld sparen

Bevor es in die Ferien geht, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Eine gün


Holzbank: Bauanleitung für gemütliche Stunden

Mit ein bisschen handwerklichem Geschick und der richtigen Holzbank- Bauanl


Brinkmann Möbel: Designermöbel für die Inneneinrichtung

Brinkmann Möbel sind Designermöbel, die als Systemmöbel für die große Wohnw


Klemperer - Great Conductors (Klemperer dirigiert Brahms, Wagner)

Das Tolle an technischem Fortschritt ist, dass dadurch Zeit gleichermaßen v