Steuerberater werden? Informationen über den Beruf
Der Beruf des Steuerberaters genießt hohes Ansehen und so verwundert es nicht, dass doch einige Menschen Steuerberater werden möchten. Man sollte allerdings vorher einiges über die benötigten Voraussetzungen wissen.
Wer Steuerberater werden möchte, sieht sich mit einem vielfältigen Aufgabenfeld konfrontiert, es gibt aber natürlich auch einige Dinge zu beachten. Der Steuerberater ist nämlich nicht nur Organ der Steuerrechtspflege, sondern übt auch eine freiberufliche Tätigkeit aus. Zudem trägt der Steuerberater eine hohe Verantwortung und steht mit seinen Mandanten in einem engen Vertrauensverhältnis, da er über genaue Kenntnisse ihrer privaten und wirtschaftlichen Situation verfügt. Somit es wichtig, dass er seinen Mandanten frei von jeglichen Abhängigkeiten als qualifizierter Ratgeber zur Seite steht, um die Realisierung ihrer Ziele erfolgreich zu gestalten. Der hierzu zur Verfügung stehende Leistungskatalog beinhaltet speziell sowohl die nationale als auch die internationale Rechnungslegung, die Beratung in Steuerfragen und diesbezüglichen Rechtsschutz. Weitere Aufgabenfelder des Steuerberaters sind die Beratung in Vermögensfragen privater Natur, die Beratung auf betriebswirtschaftlicher Ebene sowie das Durchführen gesetzlich angeordneter oder freiwillig gewünschter Steuerprüfungen.
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Die Berufsbezeichnung des Steuerberaters ist geschützt und der Beruf darf nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Insbesondere ist dies die Steuerberaterprüfung. Zu dieser wird nur zugelassen, wer ein Hochschulstudium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen und danach eine 2- bis 3-jährige steuerrechtliche Tätigkeit ausgeübt hat oder nach erfolgreicher Beendigung seiner kaufmännischen Ausbildung mindestens zehn Jahre einer entsprechenden Arbeit nachgegangen ist. Hat man die Prüfung bestanden, besteht die Möglichkeit, sich von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellen zu lassen. Hierfür ist außer der bestandenen Steuerberaterprüfung auch die individuelle Eignung des Bewerbers – z.B. ein geordnetes privates Wirtschaftsverhältnis oder das Nichtbestehen einer strafgerichtlichen Verurteilung – von Bedeutung, wenn dieser Steuerberater werden will. Wird die Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt, ist zusätzlich der Eintritt in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers zu belegen.
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