Rechte für Arbeitgeber bei Vorstellungsgesprächen

Das Arbeitsrecht ist äußerst umfangreich und wird nur von wenigen Anwälten vollständig überblickt. Für Arbeitgeber ist es dabei von großer Wichtigkeit, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

 

Das Arbeitsrecht gehört zu einem der komplexesten Rechtsgebiete überhaupt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr unterschiedliche Bedürfnisse, Anforderungen und Zielsetzungen aufeinander treffen können, die vom Gesetzgeber zu einem Ausgleich gebracht werden müssen. Da in den Unternehmen Rechtsfragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei unterschiedlichsten Belangen auftauchen können, wird eine entsprechende Beratungsleistung stark nachgefragt. Wichtig ist es dabei zu wissen, dass nicht nur der Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Pflichten und Rechten hat, sondern der Arbeitgeber ebenso. Sich vor allem über die Rechte eines Arbeitgebers einen Überblick zu verschaffen, kann dabei auch bei Arbeitnehmern von großem Interesse sein.

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Rechtsfragen können im Zusammenhang zum Beispiel mit Gehaltsverhandlungen oder der Beantragung von Urlaub auftauchen oder auch im Bewerbungsgespräch, wenn es darum geht, Informationen über den neuen Beschäftigten zu sammeln, dieser aber nicht über alle Belange seiner Person Auskunft zu geben. Der Arbeitgeber hat dabei das Recht, eine ganze Reihe von Fragen durch den Bewerber klären zu lassen, die dieser beantworten muss. Dazu gehören etwaige Vorstrafen, wenn diese für die jeweilige Stelle Relevanz besitzen. Wenn es etwa um die Besetzung einer Stelle als Prokurist geht, dürfen selbstverständlich keine Vorstrafen im Zusammenhang mit Vermögensdiebstählen vorliegen. Es dürfen Fragen gestellt werden nach einer Schwerbehinderung oder ansteckenden Krankheiten, nach Nebenbeschäftigungen, die verhindern, dass der Arbeitnehmer sich in vollem Umfange seiner neuen Tätigkeit widmen kann, und nach früher ausgeübtem Wehr- und Zivildienst sowie nach dem allgemeinen beruflichen Werdegang. Auch die Vermögensverhältnisse können erfragt werden, wenn dieses im Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle steht.

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