Gar nicht so selten, wie man denkt: Erbschaftsstreit
Immer wieder ist aus Erzählungen aus dem persönlichen Umfeld zu hören, dass Erbschaftsstreitigkeiten das Leben der betroffenen Erben stark beeinträchtigen. Es gibt allerdings Wege, dem vorzubeugen.
Krimis und viele Bekannte erzählen davon: Erbschaftsstreitigkeiten können Familien häufig entzweien und dabei beträchtliche Aggressionen freisetzen. Dabei ist es häufig unerheblich, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht.
Das Verfassen eines Testamentes ist nicht ganz einfach, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese werden, nach dem eingetretenen Erbfall, zu einer Erbengemeinschaft. Ist unter dem zu vererbenden Gut beispielsweise eine Immobilie, kommt es häufig vor, dass sich die Erben nicht auf einen von allen gleichermaßen akzeptierten Wert derselben einigen können. In diesem Fall kann jedes Mitglied der Erbengemeinschaft die Zwangsvollstreckung beantragen. In letzter Konsequenz kann dies also dazu führen, dass Familieneigentum in fremde Hände übergeht und dass sogar Familienmitglieder ihren Wohnsitz verlieren. Auch wenn bei mehreren Erben nicht alle gleich bevorteilt werden sollen, ist die gewillkürte Erbfolge nicht einfach zu machen. Will man zum Beispiel Personen vom Erbe ausschließen, so sind auch hierbei Regeln zu beachten: die Einhaltung des Pflichtteils und andere Vorschriften. In einer Gesellschaft, in der die Zahl beispielsweise der Patchworkfamilien steigt, kann es sein, dass ein Partner seinen derzeitigen Lebenspartner gegen Ansprüche von Kindern absichern möchte, die aus seinen früheren Beziehungen stammen und möglicherweise nicht in der aktuellen Beziehung aufgewachsen sind. Es kann auch sein, dass zu denselben keine engen Kontakte mehr bestehen, weil sie in einer anderen Familie groß geworden sind. Der öfter gewählte Ausweg, dem derzeitigen Lebenspartner eine Immobilie zu schenken, damit eine Absicherung vorhanden ist, ist nicht immer zielführend. Auch dies kann angefochten werden.
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Manchmal ergibt sich Streit auch daraus, dass ein Erbe zu sorglos angetreten wurde. Es lassen sich nicht nur positive Werte vererben, sondern auch Schulden. Ist jemand Erbe einer Person, deren Lebensumstände nicht genau bekannt sind, muss er sich zuerst erkundigen, wie die Vermögensverhältnisse gewesen sind. Hat man ein Erbe erst einmal angenommen und erkennt dann erst, dass Schulden vorhanden sind, muss das Erbe im Nachhinein angefochten werden, oder ein Nachlassinsolvenzantrag gestellt werden - also eine Quelle für Streitigkeiten. Dabei ist es auch hier unter Umständen schwierig, an gesicherte Erkenntnisse zu gelangen. Die Vermögensverwalter und die Banken müssen Vermögensunterlagen nach dem Tod dem Finanzamt überstellen. Dieses ist aber dem Erben gegenüber nicht verpflichtet, ihm Einblick in Depot- und Kontounterlagen zu gewähren. Eine Ausnahme besteht dann, wenn er die Auskünfte braucht, um eigene Rentenbelange zu vertreten.
Vorgeschrieben ist, dass die gewillkürte Erbfolge, also ein Testament, schriftlich vorliegen und unterschrieben sein muss. Es ist in jedem Fall angezeigt, zur Abfassung und bei Erbstreitigkeiten auf professionelle Hilfe, also in der Regel auf einen Anwalt zurückzugreifen. Allerdings kann man bei Erbstreitigkeiten auch versuchen durch eine Mediation eine außergerichtliche Beseitigung der Unstimmigkeiten herbeizuführen.
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