Frührente beantragen bei vorzeitiger Erwerbsminderung
Bei vorzeitiger Erwerbsminderung kann man die Frührente beantragen. Dabei ist der Begriff Frührente umgangssprachlich, da es den Begriff so eigentlich gar nicht gibt. Man spricht eigentlich von Erwerbsminderungsrente.
Den Begriff "Frührente beantragen" gibt es eigentlich gar nicht, da man das Wort Frührente lediglich in der Umgangssprache benutzt. Wenn man von Frührente beantragen spricht, meint man eigentlich die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente. Die Erwerbsminderungsrente kann dabei noch vor der regulären Altersgrenze beantragt werden. Die ehemalige Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist die sogenannte Erwerbsminderungsrente.
Dabei ist es gar nicht so einfach, mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente Erfolg zu haben. Beispielsweise bestimmt der jeweilige Rentenversicherungsträger einen Amtsarzt, von dem sich der potenzielle Erwerbsminderungsrentner untersuchen lassen muss. Außerdem muss man als Voraussetzung für die Rente mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherungskasse eingezahlt haben. Davon müssen 36 Monate in den fünf Jahren vor der Antragsstellung gelegen haben. Wenn man mindestens 62 Jahre alt ist, kann man hinsichtlich der Altersrente auch die vorzeitige Altersrente beantragen, wobei sich diese Prozedur ähnlich kompliziert gestaltet wie bei der Erwerbsminderungsrente.
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Die vorzeitige Altersrente, die landauf landab als Frührente betitelt wird, hat den nicht geringen Nachteil, dass man wesentlich geringere Einnahmen einkalkulieren muss, da man früher in Rente geht. Seit der letzten Rentenreform machen sich diese Kürzungen noch deutlicher im Portemonnaie der Rentner bemerkbar. Dennoch sind die Aussichten auf Erfolg bei der Altersrente mit 62 durchaus günstiger zu prognostizieren als bei der Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente. Man sollte sich auf jeden Fall in beiden Fällen genauestens darüber informieren, was zu tun ist, wenn man sich für das ein oder andere entscheidet. Unterm Strich muss festgestellt werden, dass man in Deutschland schon während des Berufslebens privat vorsorgen sollte, um seinen Ruhestand ohne Sozialleistungen zu genießen. Experten empfehlen, auch im höheren Alter noch einen entsprechenden Sparvertrag abzuschließen, damit man nach der Erwerbstätigkeit nicht soziale Transferleistungen beantragen muss.
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